§ 6 Bgld. JagdKPV Ansuchen um Zulassung zur Prüfung

Bgld. JagdKPV - Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Dem Ansuchen um Zulassung zur Prüfung sind anzuschließen:

1.

Meldezettel;

2.

Geburtsurkunde;

3.

ärztliche Bescheinigung darüber, dass die Prüfungswerberin oder der Prüfungswerber nicht durch eine körperliche Behinderung, einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, mit einer Jagdwaffe sachgemäß umzugehen;

4.

Strafregisterbescheinigung, die maximal drei Monate vor der Antragstellung zur Jagdprüfung ausgestellt wurde;

5.

Bestätigung über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses oder der Nachweis durch ein amtliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Person bereits auf Grund einer beruflichen Ausbildung ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe hat.

In Kraft seit 10.06.2017 bis 31.12.9999
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