§ 159 Bgld. JagdG 2017 Anwendungsbereich

Bgld. JagdG 2017 - Burgenländisches Jagdgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Ausübung des Eigenjagdrechtes und die Pachtung von Jagdeinschlüssen (§ 34 Abs. 3) durch die Gemeinde erfolgt im eigenen Wirkungsbereich.

In Kraft seit 01.05.2017 bis 31.12.9999
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