Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. Jänner 1991 betreffend den Datenschutz im Bereich der Gemeindeverwaltung sowie die Festsetzung eines Kostenersatzes für die Erteilung von Auskünften nach dem Datenschutzgesetz (Burgenländische Gemeinde-Datenschutzverordnung - Bgld. G-DSVO)
StF:
LGBl. Nr. 25/1991