Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Für Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren betreffend die Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen an land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten sind die §§ 207 bis 207i und § 207m mit den Maßgaben anzuwenden, dass
In Kraft seit 30.12.2022 bis 31.12.9999
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