Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.03.2025
(1)Absatz einsDie Ausschreibung hat
1.Ziffer einsdie mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben,
2.Ziffer 2die Ernennungserfordernisse,
3.Ziffer 3den Hinweis auf das Erfordernis des § 207e Abs. 2 Z 2,den Hinweis auf das Erfordernis des Paragraph 207 e, Absatz 2, Ziffer 2,,
4.Ziffer 4den Hinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind,
5.Ziffer 5den Dienstort,
6.Ziffer 6die Schule oder die Schulen (den Schulcluster),
7.Ziffer 7die Bewerbungsfrist und
8.Ziffer 8die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche
zu enthalten.
(2)Absatz 2Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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