(1) Die Ausschreibung hat
1. | die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben, | |||||||||
2. | die Ernennungserfordernisse, | |||||||||
3. | den Hinweis auf das Erfordernis des § 207e Abs. 2 Z 2, | |||||||||
4. | den Hinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind, | |||||||||
5. | den Dienstort, | |||||||||
6. | die Schule oder die Schulen (den Schulcluster), | |||||||||
7. | die Bewerbungsfrist und | |||||||||
8. | die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche | |||||||||
zu enthalten. |
(2) Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen.
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