§ 161 BauV

BauV - Bauarbeiterschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Übertretungen dieser Verordnung sind nach § 130 Abs. 5 Z 1 ASchG zu bestrafen.

In Kraft seit 16.04.1998 bis 31.12.9999
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