Die §§ 48d bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein. Die Paragraphen 48 d bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Artikel 4, Ziffer 7, DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein.
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