§ 665 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

(1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2012 in Kraft:

1.

mit 1. Jänner 2013 § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e;

2.

rückwirkend mit 1. Jänner 2012 die §§ 447a Abs. 4 erster Satz und Abs. 6 sowie 447f Abs. 11;

3.

rückwirkend mit 1. Jänner 2012 § 658 Abs. 4.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 1 Z 27b, BGBl. I Nr. 29/2017)

(3) Die §§ 32a bis 32g samt Überschriften, 593 Abs. 7 sowie der Abschnitt IVb des Achten Teiles samt Überschriften treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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