§ 661 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Es treten in Kraft:

1.

mit 1. Juli 2011 § 91 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2011;

2.

mit 1. Jänner 2012 die §§ 70 Abs. 4 und 248c Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2011.

In Kraft seit 28.07.2011 bis 31.12.9999
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