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(1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2012 in Kraft:
1. | mit 1. Jänner 2013 § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e; | |||||||||
2. | rückwirkend mit 1. Jänner 2012 | |||||||||
3. | rückwirkend mit 1. Jänner 2012 § 658 Abs. 4. |
(2) Die §§ 447a Abs. 4 erster Satz undAnm.: Abs. 6 sowie 447f Abs2 aufgehoben durch Art. 11 treten mit 1. Jänner 2021 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung in Kraft. Z 27b, BGBl. I Nr. 29/2017)
(3) Die §§ 32a bis 32g samt Überschriften, 593 Abs. 7 sowie der Abschnitt IVb des Achten Teiles samt Überschriften treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
(1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2012 in Kraft:
1. | mit 1. Jänner 2013 § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e; | |||||||||
2. | rückwirkend mit 1. Jänner 2012 | |||||||||
3. | rückwirkend mit 1. Jänner 2012 § 658 Abs. 4. |
(2) Die §§ 447a Abs. 4 erster Satz undAnm.: Abs. 6 sowie 447f Abs2 aufgehoben durch Art. 11 treten mit 1. Jänner 2021 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung in Kraft. Z 27b, BGBl. I Nr. 29/2017)
(3) Die §§ 32a bis 32g samt Überschriften, 593 Abs. 7 sowie der Abschnitt IVb des Achten Teiles samt Überschriften treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.