§ 672 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
§ 672.Paragraph 672,

§ 44 Abs. 1 Z 13 lit. d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 67/2013 tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Paragraph 44, Absatz eins, Ziffer 13, Litera d, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2013, tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.

In Kraft seit 18.04.2013 bis 31.12.9999
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