Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die §§ 65 Überschrift und Abs. 1, 67 Abs. 5 und 7 Z 6, 67a Abs. 4 und 68 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.
In Kraft seit 28.07.2010 bis 31.12.9999
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