Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die §§ 5 Abs. 1 Z 15 und 7 Z 1 lit. g in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 4/2013treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
In Kraft seit 11.01.2013 bis 31.12.9999
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