§ 572 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2010 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Paragraph 572, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2010, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 656 ASVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 656 ASVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 656 ASVG