§ 656 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

§ 572 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2010 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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