Eine Auslieferung wegen strafbarer Handlungen, die nach österreichischem Recht ausschließlich
1. | militärischer Art sind, oder | |||||||||
2. | in der Verletzung von Abgaben-, Monopol-, Zoll- oder Devisenvorschriften oder von Vorschriften über die Warenbewirtschaftung oder über den Außenhandel bestehen, | |||||||||
ist unzulässig. |
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