Gründe: Rechtliche Beurteilung Im Auslieferungsverfahren AZ 17 Vr 3649/87 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz erklärte das Oberlandesgericht Graz mit Beschluß vom 30. März 1988, AZ 9 Ns 22/88, gemäß § 33 ARHG die Auslieferung des jugoslawischen Staatsangehörigen Dragomir P*** an Italien zur Strafverfolgung wegen der im Haftbefehl des Zivil- und Strafgerichtes in Triest vom 16. September 1987, Nr 54/87 des Registers für Haftbefehle, angeführten Straftaten... mehr lesen...
Norm: ARHG §15 Z2Eur Auslieferungsübk Art2 KapII ZP2Eur Auslieferungsübk Art5
Rechtssatz: Keine Auslieferung an Italien wegen Devisenstraftaten (im Gegensatz zu Abgabenstraftaten, Steuerstraftaten und Zollstraftaten) im Hinblick auf den Vorbehalt Österreichs zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Eur Auslieferungsabk (BGBl 1983/297). Entscheidungstexte 15 Os 73/88 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: ARHG §15 Z2Eur Auslieferungsübk Art2 KapII ZP2Eur Auslieferungsübk Art5
Rechtssatz: Keine Auslieferung an Italien wegen Devisenstraftaten (im Gegensatz zu Abgabenstraftaten, Steuerstraftaten und Zollstraftaten) im Hinblick auf den Vorbehalt Österreichs zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Eur Auslieferungsabk (BGBl 1983/297). Entscheidungstexte 15 Os 73/88 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: ARHG §15 Z2ARHG §51 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Ist eine Ladung an eine im Ausland (hier: in den USA) wohnende Person im Postweg ohne Inanspruchnahme der Rechtshilfe ausländischer Justizbehörden zulässig, entfallen bei dieser Art der Zustellung die für Fisklasachen bestehenden Beschränkungen einer Rechtshilfe. Entscheidungstexte 11 Os 52/84 Entscheidungstext OGH 11.... mehr lesen...
Norm: ARHG §15 Z2ARHG §51 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Ist eine Ladung an eine im Ausland (hier: in den USA) wohnende Person im Postweg ohne Inanspruchnahme der Rechtshilfe ausländischer Justizbehörden zulässig, entfallen bei dieser Art der Zustellung die für Fisklasachen bestehenden Beschränkungen einer Rechtshilfe. Entscheidungstexte 11 Os 52/84 Entscheidungstext OGH 11.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.November 1936 geborene Angestellte der X Dr. Istvan A, ein ungarischer Staatsbürger, der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a und b FinStrG. und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach dem § 44 Abs. 1 lit. c FinStrG., jeweils zum Teil als Beteiligter nach dem § 11, dritter Anwendungsfall, FinStrG. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstraf... mehr lesen...
Norm: ARHG §15 Z2ARHG §51 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Ablehnung der Vernehmung im Ausland lebender Zeugen in einem ausschließlich Fiskaldelikte betreffenden Strafverfahren bewirkt keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 11 Os 157/81 Entscheidungstext OGH 27.01.1982 11 Os 157/81 9 Os 90/82 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ARHG §15 Z2ARHG §51 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Ablehnung der Vernehmung im Ausland lebender Zeugen in einem ausschließlich Fiskaldelikte betreffenden Strafverfahren bewirkt keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 11 Os 157/81 Entscheidungstext OGH 27.01.1982 11 Os 157/81 9 Os 90/82 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...