§ 2 Apok-Wo

Apothekerkammer-Wahlordnung 2001

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.9999

Die Funktionsperiode der Organe der Apothekerkammer beträgt fünf Jahre, ausgehend vom 1. April 2002Juli 2012. Die Wahl der Organe ist alle fünf Jahre abzuhalten.

Stand vor dem 31.12.2010

In Kraft vom 12.09.2001 bis 31.12.2010

Die Funktionsperiode der Organe der Apothekerkammer beträgt fünf Jahre, ausgehend vom 1. April 2002Juli 2012. Die Wahl der Organe ist alle fünf Jahre abzuhalten.

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