Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für jede Arbeitskür ist ein zur selbständigen Ausführung von Häuerarbeiten befähigter Arbeiter als Kürführer zu bestimmen. Ist das Arbeitsort in mehreren Schichten belegt, so ist für jede Schicht ein Kürführer zu bestimmen.
In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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