Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.03.2025
Paragraph 326,
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 412/1999) Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 412 aus 1999,)
In Kraft seit 28.10.1999 bis 31.12.9999
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