Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Neu aufgenommene Arbeiter, die noch nicht beim Bergbau beschäftigt waren, und Arbeiter, die unter besonderen Gefahren arbeiten sollen, sind vor Antritt der Arbeit entsprechend zu unterweisen.
In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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