Norm: ZPO §30 Abs2BIG-Gesetz §7GBG §77ProkG §2 Abs2ProkG §4 Abs1
Rechtssatz: Die Vollmacht zum Einschreiten der Finanzprokuratur beruht auf § 7 BIG-Gesetz - und ist damit in ausreichender Weise dargetan. Einer zusätzlichen Bekräftigung der Einschreiterbefugnis, etwa durch die Berufung auf die erteilte Bevollmächtigung, bedarf es nicht. Daß dies auch der Gesetzgeber so sieht, ergibt sich daraus, daß er der Finanzprokuratur durch Art III BGBl 199... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIABGB §863 MABGB §1029 B1ABGB §1029 B4ZPO §30ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Eine Duldungsvollmacht ist im Prozeßrecht ausgeschlossen, weil gemäß § 30 ZPO die Bevollmächtigung im Prozeß nur dann wirksam ist, wenn sie urkundlich nachgewiesen ist, weshalb sie ausdrücklich erteilt sein muß. Daran ändert auch die Befreiung vom urkundlichen Nachweis für Rechtsanwälte und Notare gemäß § 30 Abs 2 ZPO nichts, denn auch da muß sie ausdrücklich... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HDSt 1990 §3RAO §8 Abs1ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Beruft sich ein Rechtsanwalt auf eine Vollmacht, obwohl ihm eine solche nicht erteilt wurde, dann kann dies im allgemeinen nicht als Geringfügigkeit abgetan werden. Aus der Befreiung von der Verpflichtung, einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht zu erbringen, ergibt sich die Pflicht des Rechtsanwaltes zu besonderer Sorgfalt bei Berufung auf eine Vollmacht im Sinne des § 3... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z3 DAußStrG §5MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs 3 Einleitungssatz MRG gelten in einem Verfahren zur Überprüfung des Hauptmietzinses die Vorschriften des AußStrG, soweit in den Z 1 - 22 leg cit nichts anderes bestimmt ist. Demnach kann man sich auch im Rechtsmittelverfahren vor dem OGH von jeder eigenberechtigten Person vertreten lassen. Ein solcher Vertreter muß sich allerdings mit einer sc... mehr lesen...
Norm: KO §171ZPO §30 Abs2ZPO §37 Abs2ZPO §84 Abs1 IZPO §84 Abs1 II
Rechtssatz: Ist einem - nicht im § 37 Abs 2 ZPO genannten - Schriftsatz eine Vollmacht des als Vertreter bezeichneten Rechtsanwaltes nicht angeschlossen (und beruft er sich nicht gemäß § 30 Abs 2 ZPO auf die erteilte Vollmacht), ist ein Verbesserungsverfahren gemäß den im Konkursverfahren nach § 171 KO sinngemäß anzuwendenden §§ 84 ff ZPO einzuleiten. Dies gilt auch, wenn eine d... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt oder Notar als Bevollmächtigter einschreitet, ersetzt die Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis (§ 30 Abs 2 ZPO), nicht jedoch die Erteilung einer Vollmacht. Entscheidungstexte 9 ObA 89/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 9 ObA 89/93 4 Ob 128/97w ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 77 Abs 1 GBG muß im Grundbuchsverfahren dargetan sein, daß derjenige, der im Namen eines anderen einschreitet, hiezu befugt ist. Dies geschieht grundsätzlich durch urkundlichen Nachweis der Einschreitervollmacht. Schreitet jedoch ein Rechtsanwalt oder ein Notar ein, so ersetzt gemäß § 30 Abs 2 ZPO dessen Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung diesen urkundlichen Nachweis. Diese Gesetzesbestimmung ist näml... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die Vollmacht des Einschreiters gemäß § 77 Abs 1 GBG nicht ausreichend ausgewiesen ist, weil nach dem Rechtsmittelbegehren auch Eintragungen zu Lasten des Antragstellers (Machtgebers) erfolgen sollen und somit der Ausnahmefall des § 77 Abs 2 GBG nicht vorliegt (vgl NZ 1993, 21/253). Schon aus diesem Grund ist der Revisionsrekurs zurückzuweisen (vgl NZ 1970, 45; NZ 1975, 171; 5 Ob 41/83 ua; zulet... mehr lesen...
Norm: GBG §95ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: An der Unzulässigkeit eines Verbesserungsverfahrens im Fall eines Anwaltes oder Notars, der sich nicht auf die erteilte Vollmacht beruft, sondern lediglich die Wendung "...durch..." oder "vertreten durch..." verwendet, hält der Oberste Gerichtshof fest. Entscheidungstexte 5 Ob 25/92 Entscheidungstext OGH 24.03.1992 5 Ob 25/92 Veröff: R... mehr lesen...
Begründung: Über Anregung der Eigentümerin der mit der Dienstbarkeit der Nichtverbauung bestimmter Grundstücke belasteten Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** ordnete das Erstgericht die Löschung dieser Dienstbarkeit in der Einlage dieser Liegenschaft sowie die Löschung der der korrespondierenden Eintragung in der das herrschende Grundstück betreffenden Grundbuchseinlage an, weil die Dienstbarkeit nach den beim Grundbuchsgericht erliegenden Urkunden offenkundig gegenstandslos... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat am 12. November 1991 beim Bezirksgericht Linz um die Einverleibung seines Eigentumsrechtes an einem mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteil der EZ ***** des Grundbuches ***** K***** ersucht, dazu noch um die Löschung eines Pfandrechtes der Ö***** AG und um die Einverleibung einer Höchstbetragshypothek für die Bank ***** O*****. Er ließ sich dabei von einem nach der Unterschrift nicht eindeutig identifizierbaren Rechtsanwalt vertreten und erkl... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt oder Notar kann sich im Sinne des § 30 Abs 2 ZPO auch auf eine ihm erteilte Vollmacht zur Einleitung eines außerstreitigen Verfahrens zur freiwilligen Feilbietung einer Liegenschaft berufen, die dann auch alle Vereinbarungen mit Miteigentümern der feilzubietenden Liegenschaft, die im Zuge des Verfahrens erforderlich werden, deckt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Hinsichtlich des bisherigen Verfahrensverlaufes wird auf die Darstellung zu 5 Ob 535/91 verwiesen. Den zwischenweilig vorgelegten Einheitswertbescheiden des Finanzamtes Eisenstadt vom 26. November 1986 und 14. August 1991, Ew-AZ 902-2-1648/0 Ref 88, ist zu entnehmen, daß der Einheitswert der antragsgegenständlichen Liegenschaft zur Zeit der Entscheidung des Rekursgerichtes 50.000 S überstieg, der Bewertungsausspruch somit im Ergebnis den gesetzlichen Bewertungsvorschri... mehr lesen...
Begründung: Unter Berufung auf eine ihm erteilte Vollmacht im Sinne des § 30 Abs 2 ZPO beantragte ein öffentlicher Notar als Vertreter der Witwe des Erblassers die schriftliche Abhandlungspflege. Die ihm aufgetragene Vorlage einer schriftlichen Vollmacht lehnte der öffentliche Notar ab. Das Erstgericht ließ daraufhin die Führung der Abhandlungspflege durch diesen Notar mangels ausgewiesener Vollmacht nicht zu, sondern verfügte die Übermittlung des Verlassenschaftsaktes an den zust... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht untersagte den Antragsgegnern, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im "Säger-Center" in Dornbirn, Marktstraße 67, Mohrenbier "Spezial" in Kisten zu je 20 Flaschen, eine Flasche zu 0,5 Liter, zum oder unter dem Einstandspreis zuzüglich Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben, die beim Verkauf anfallen, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten, und wies das Mehrbegehren, den Antragsgegnern darüber hinaus zu untersagen, alle dem NVG (aF) unterliegende... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.10.1984 verstorbene Johann S*** war zu 9/24-Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 133 I KG St.Johann in Tirol (nunmehr EZ 90.133 KG 82114 St.Johann in Tirol), zu deren Gutsbestand die Grundstücke Nr 3701 und 3734 gehörten. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 24.6.1985, Zl II b 1-B-1098/10-1985, wurden aus diesen Grundstücken gemäß § 19 BStG Teilflächen von 3.450 m2 und von 4.485 m2 enteignet; die Enteignungsentschädigung wurde mit S 138 pro Qua... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der Wechselklage des Klägers erließ das Erstgericht am 21. August 1986 einen Wechselzahlungsauftrag über 35.824,66 S sA gegen die beklagten Parteien, welcher an den Drittbeklagten (= Vater des Erstbeklagten und Schwiegervater der Zweitbeklagten) unter der Anschrift "Eis Nr. 52, Großfeistritz, 8741 Weissenkirchen" durch Hinterlegung am 25. August 1986 zugestellt wurde (ON 1). Gegen diesen Wechselzahlungsauftrag erhob Rechtsanwalt Dr. Gerhard Hickl Einwendungen... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 HDSt 1872 §2 GZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Die bewusst wahrheitswidrige Berufung auf eine tatsächlich nicht erteilte Bevollmächtigung bildet das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Verletzung von Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes. Entscheidungstexte Bkd 95/87 Entscheidungstext OGH 01.02.1988 Bkd 95/87 Veröff: AnwBl 1989,419 ... mehr lesen...
Begründung: In ihrem am 24.1.1986 beim Vormundschaftsgericht eingelangten Antrag stellte Luzia T*** als Mutter und Vormund der mj. Amela T***, geboren am 30.9.1984, das Ersuchen, die vom Mündel wegen Tötung seines ae. Vaters gegen die Republik Österreich einzubringende Amtshaftungsklage (betreffend ein Rentenleistungsbegehren) im Sinne des angeschlossenen Klagsentwurfes vormundschaftsbehördlich zu genehmigen. Gleichzeitig verwies die Vormünderin auf die von ihr "dem gefertigten Re... mehr lesen...