RS OGH 1993/4/28 9ObA89/93, 4Ob128/97w, 7Ob109/98z, 10Ob36/07b, 3Ob247/08g, 4Ob66/10z

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Norm

ZPO §30 Abs2

Rechtssatz

Wenn ein Rechtsanwalt oder Notar als Bevollmächtigter einschreitet, ersetzt die Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis (§ 30 Abs 2 ZPO), nicht jedoch die Erteilung einer Vollmacht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0035830

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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