RS OGH 1991/12/17 5Ob547/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1991
beobachten
merken

Norm

ZPO §30 Abs2

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt oder Notar kann sich im Sinne des § 30 Abs 2 ZPO auch auf eine ihm erteilte Vollmacht zur Einleitung eines außerstreitigen Verfahrens zur freiwilligen Feilbietung einer Liegenschaft berufen, die dann auch alle Vereinbarungen mit Miteigentümern der feilzubietenden Liegenschaft, die im Zuge des Verfahrens erforderlich werden, deckt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0035840

Dokumentnummer

JJR_19911217_OGH0002_0050OB00547_9100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten