Norm
ZPO §30 Abs2Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt oder Notar kann sich im Sinne des § 30 Abs 2 ZPO auch auf eine ihm erteilte Vollmacht zur Einleitung eines außerstreitigen Verfahrens zur freiwilligen Feilbietung einer Liegenschaft berufen, die dann auch alle Vereinbarungen mit Miteigentümern der feilzubietenden Liegenschaft, die im Zuge des Verfahrens erforderlich werden, deckt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0035840Dokumentnummer
JJR_19911217_OGH0002_0050OB00547_9100000_004