Norm
DSt 1990 §1 Abs1 HRechtssatz
Beruft sich ein Rechtsanwalt auf eine Vollmacht, obwohl ihm eine solche nicht erteilt wurde, dann kann dies im allgemeinen nicht als Geringfügigkeit abgetan werden. Aus der Befreiung von der Verpflichtung, einen schriftlichen Nachweis der Vollmacht zu erbringen, ergibt sich die Pflicht des Rechtsanwaltes zu besonderer Sorgfalt bei Berufung auf eine Vollmacht im Sinne des § 30 Abs 2 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0089972Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.06.2022