Begründung: Der zwischen der "R***" (nunmehr "M***") Haus- und Liegenschaftsverwaltungs- Gesellschaft m.b.H., Wien, als Auftraggeber und der K*** Ungarisches Außenhandelsunternehmen, Budapest, als Auftragnehmer am 8. Oktober 1972 in Wien abgeschlossene Bauvertrag über die Ausführung der Erd-, Stahlbeton-, Baumeister- und Kanalisierungsarbeiten für das Bauvorhaben "Errichtung eines Neubaus entlang der Straßenfront in Wien 15., Linke Wienzeile, und zwar auf den Liegenschaften EZ 35... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete Mladen S***, seiner außerehelichen Tochter Marsela N*** ab 1. Jänner 1986 einen monatlichen Unterhalt von 1.600 S anstelle des bisherigen Betrages von 800 S zu bezahlen. Diese Entscheidung wurde am 22. Jänner 1986 dem Unterhaltsschuldner zugestellt. Dagegen langte beim Erstgericht ein am 4. Februar 1986 zur Post gegebener, von Dr. Heinrich S***, Rechtsanwalt in Kitzbühel, verfaßter Rekurs mit dem Antrag ein, den angefochtenen Beschluß auf... mehr lesen...
Begründung: In Wien besteht die serbische griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum heiligen Sava. Ihr Bestand als staatlich anerkannte Einrichtung der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich wird im § 4 Abs 1 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1967 über äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich, BGBl. Nr. 229, (kurz OrthG) ausdrücklich anerkannt; sie genießt für die Dauer ihres Bestandes die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Re... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten mit ihrer am 9. 2. 1984 beim Erstgericht eingelangten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 650.120,60 s.A.. In der Klage, die von Rechtsanwalt Dr. Bernhard Stanger (Innsbruck) verfaßt wurde, ist bei der Bezeichnung der klagenden Parteien nach Aufzählung der Namen und Anschriften der 72 einzelnen Kläger angeführt „als Vermietergemeinschaft des Hauses *****, diese vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bernhard Stanger“. Die Klage enthäl... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Anmeldungsbogens Nr.292/80 und des Planes Nr.313/80 hat das Erstgericht zu GZl.1838/82 gemäß §§ 15 ff. LiegTeilG im Grundbuch der KG Telfs unter anderem folgende Änderung von Amts wegen angeordnet: 'In EZ 631 II wird aus der Bauparzelle 38 das Trennstück 3 von 51 m 2 abgeschrieben und mit der Grundparzelle 4709/11 in EZ 1387 II vereinigt.' Auf Grund des zwischen Johann C als Verkäufer und Anton B als Käufer abgeschlossenen Kaufvertrages hat das Erstgericht... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z3 DGBG §77 Abs1ZPO idF ZVN 1983 §30 Abs2
Rechtssatz: Hält man sich die der ZVN 1983 zugrundeliegenden Wertungen und Zwecke vor Augen, die keineswegs auf deren unmittelbaren Anwendungsbereich beschränkt sind, so erkennt man, daß im Bereich des Grundbuchsverfahrens (und wohl auch - entgegen 6 Ob 657/84 - im Bereich des Verfahrens außer Streitsachen) in bezug auf die Frage, ob die Berufung eines Rechtsanwaltes oder Notars au... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat seine Entscheidung mit dem Mangel des Nachweises der Einschreiterbefugnis (Vollmacht) des für die Antragsteller eingeschrittenen Rechtsanwaltes begründet; es äußerte in Ablehnung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes NZ 1984, 33 die Ansicht, daß § 30 Abs. 2 ZPO in Grundbuchsachen unanwendbar sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Antragstellern eingebrachte Rekurs ist zulässig und berechtigt. Der Auffassung des... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 31.Jänner 1985 ordnete das Erstgericht auf Antrag des Peter A an, daß im C-Blatt der dem Franz B gehörigen Liegenschaft EZ 143 KG Zeltschach auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes St. Veit/Glan vom 28. November 1984, 4 C 997/84, die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über die Parzellen Nr.2054 LN, 2055 LN und 2057 LN zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Liegenschaft EZ 142 KG Zeltschach einverleibt und dieses Recht... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Vergleiches des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 2.9.1983, 48 C 283/82, beantragte die betreibende Partei zur Hereinbringung von 102.000,35 S s.A. beim Bezirksgericht Judenburg (als angeblichem Wohnsitzgericht der verpflichteten Partei) unter anderem die Bewilligung der Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung auf den 13/24-Anteilen der verpflichteten Partei an EZ 1501 KG Margareten des Grundbuches Innere Stadt Wien. Der Antrag wurde vom... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1972 Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 19 KG Oberbaumgarten mit dem Haus Wien 14., Linzer Straße 281. Der Antragsgegner ist seit 1.1.1978 der Verwalter dieser Liegenschaft. Am 12.7.1983 stellte die Antragstellerin beim Erstgericht den in der Tagsatzung vom 22.11.1983 (AS 23) eingeschränkten Antrag, dem Antragsgegner aufzutragen, ihr binnen 14 Tagen eine ordentliche Rechnung über die Verwaltung der Liegenschaft hinsichtlich der... mehr lesen...
Begründung: Mit Pfandbestellungsurkunde vom 17.12.1981/6.7.1984 verpfändete die C mbH der Antragstellerin die Liegenschaft EZ 707 KG Morzg, die im Zeitpunkt der Pfandbestellung in ihrem Eigentum stand, zur Sicherstellung einer Kreditforderung von 3,9 Mill.S. Mit dem am 14.7.1983 um 9,11 Uhr beim Erstgericht eingelangten Grundbuchsgesuch erwirkte die C mbH als Eigentümerin ob den beiden je 398/1612 Anteilen an der vorgenannten Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum am Haus 2 und an... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z3 DZPO idF ZVN 1983 §30 Abs2
Rechtssatz: Durch die ZVN 1983 wurde dem § 2 Abs 2 Z 3 AußStrG auch materiell nicht derogiert. § 30 Abs 2 ZPO ist im Anwendungsbereich der genannten Gesetzesstelle unanwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 657/84 Entscheidungstext OGH 04.10.1984 6 Ob 657/84 5 Ob 13/85 Entscheidungs... mehr lesen...
Auf der von den Beklagten überreichten Klagebeantwortung findet sich unter dem Namen des Beklagtenvertreters der Vermerk: "Vollmachten erteilt gemäß § 30 ZPO". Das Erstgericht stellte die Klagebeantwortung dem Beklagten mit dem Verbesserungsauftrag zurück anzuführen, wann die Vollmachten an den Beklagtenvertreter erteilt worden seien, bei der Zweitbeklagten auch, von welcher physischen Person in welcher Funktion (Frist acht Tage). Die Beklagten legten die Klagebeantwortung innerha... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Der erleichterte Vollmachtsnachweis des § 30 Abs 2 ZPO befreit das Gericht zwar nicht von der Prüfung, ob tatsächlich Prozessvollmacht erteilt wurde, wenn sich aus der Aktenlage oder aus Gerichtsnotorietät Zweifel gegen eine solche Vollmachtserteilung ergeben. Es muss sich hier jedoch um konkrete Zweifel handeln. Bestehen solche nicht, dann hat eine Prüfung, ob tatsächlich Bevollmächtigung erteilt wurde, nicht zu ... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Aus § 30 Abs 2 ZPO ergibt sich, dass dem Rechtsanwalt oder Notar grundsätzlich vertraut wird, wenn er ein Vollmachtsverhältnis behauptet. Dieses Vertrauen erstreckt sich im allgemeinen auch darauf, dass die Bevollmächtigung von einer hiezu befugten Person erteilt wurde. Im Regelfall genügt daher auch bei juristischen Personen der bloße Hinweis auf die erteilte Bevollmächtigung. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: GBG §77 Abs1GBG §77 Abs2NO §5 Abs4aRAO §8 Abs1ZPO idF ZVN 1983 §30 Abs2
Rechtssatz: Hinsichtlich der Einschreitervollmacht ist auch in Grundbuchssachen § 30 Abs 2 ZPO idF ZVN 1983 anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 79/83 Entscheidungstext OGH 20.12.1983 5 Ob 79/83 Veröff: NZ 1984,33 (Auer, Hofmeister) 5 Ob 80/83 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: GBG §77 Abs1ZPO idF Nov 1983 §30 Abs2
Rechtssatz: Ob die Neufassung des § 30 Abs 2 ZPO durch die Zivilverfahrensnovelle 1983 an der Rechtslage (§ 77 Abs 1 GBG) etwas geändert hat, kann hier dahingestellt bleiben, weil diese Neufassung nach der Übergangsregelung des Art XVII § 2 Abs 6 der Zivilverfahrensnovelle 1983 erst im Verfahren gilt, in denen der Antrag auf Einleitung des Verfahrens nach dem 30.04.1983 bei Gericht eingelangt ist. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2ZPO §529 Abs1 Z2 C2a
Rechtssatz: Das Gericht hat zwar das Recht, die Echtheit der Unterschrift auf der Vollmacht zu prüfen, das bedeutet aber nicht, daß die Tatsache einer unechten Unterschrift allein schon einen Nichtigkeitsgrund darstellt. Im Nichtigkeitsverfahren ist zu prüfen, ob der Bevollmächtigte eine gültige Vollmacht tatsächlich besessen hat, nicht ob die vorgelegte Urkunde den Gültigkeitserfordernissen entsprach. ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIDEO §7ZPO §30 Abs2ZPO §204
Rechtssatz: Der Exekutionsrichter hat nicht die Vollmachten, auf Grund deren ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, zu prüfen (Ehemann schließt ohne Vollmacht für sich und seine Ehefrau Räumungsvergleich). Entscheidungstexte 3 Ob 809/54 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 3 Ob 809/54 SZ 28/19 ... mehr lesen...
Auf Grund des gerichtlichen Vergleiches vom 2. Juni 1954 verpflichtete sich der Verpflichtete im eigenen Namen und im Namen seiner Gattin, die von den Ehegatten gemietete Wohnung am 15. September 1954 zu räumen. Das Rekursgericht wies die vom Erstgericht bewilligte Räumungsexekution ab, weil zum Abschluß des Vergleiches eine Vollmacht nach § 1008 ABGB. notwendig gewesen wäre und die Verrtretungsbefugnis des Ehemannes die erforderliche Spezialvollmacht nicht ersetzen könne. Der Exeku... mehr lesen...