Entscheidungen zu § 49 Abs. 1 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-17 von 17

TE Vwgh Beschluss 2006/9/11 AW 2006/10/0039

Auf Grund des Antrages der Schulkonferenz vom 31. März 2006 schloss der Landesschulrat für Oberösterreich als Schulbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 26. April 2006 vom Besuch des Bundesoberstufenrealgymnasiums (BORG) A aus. Die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung wurde mit dem angefochtenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 2. August 2006 abgewiesen. Der Berufung des Beschwerdeführers war die aufschiebende Wirk... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.09.2006

RS Vwgh 2006/9/11 AW 2006/10/0039

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §49 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Schulausschluss gemäß § 49 Abs. 1 SchUG - Ein unverhältnismäßiger Nachteil für den Beschwerdeführer liegt vor, da es ihm bislang nicht gelungen ist, einen Platz an einer geeigneten Schule in erreichbarer Nähe von seinem Wohnort zu finden. Umstände, die eine sofortige Umsetzung des angefochten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.2006

TE Vwgh Beschluss 1999/12/20 97/10/0015

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 4. Dezember 1996 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 49 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) vom Besuch des Akademischen Gymnasiums in S. ausgeschlossen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Die belangte Behörde legte die Verwaltungsakten vor, erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.12.1999

RS Vwgh 1999/12/20 97/10/0015

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §49 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof verneint in den Fällen, in denen es um die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe geht, in ständiger Judikatur die Möglichkeit einer Rechtsverletzung, wenn der Beschwerdeführer diese Schulstufe in der Zwischenzeit absolviert hat (vgl. z.B. den hg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/22 96/10/0242

Der am 10. April 1981 geborene Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1995/96 die dritte Klasse eines Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums in Wien. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer über Antrag der Schulkonferenz vom weiteren Besuch dieser Schule gemäß § 49 Abs. 1 und 6 SchUG ausgeschlossen. Begründend wurde dargelegt, der Beschwerdeführer habe Mitte Jänner 1996 eine Luftdruckpistole tschechischer Bauart ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/10/0242

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43 Abs1;SchUG 1986 §47;SchUG 1986 §49 Abs1;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §30 Abs2;WaffG 1986 §37 Abs1 Z1;WaffG 1986 §5;
Rechtssatz: Das Mitführen einer Waffe in das Schulgebäude ist - ungeachtet der Frage des vom Schüler ausgehenden Gefahrenpotentials - als grober Verstoß gegen das Einordnungsgebot des § 43 Abs 1 SchUG aufzufassen und kann... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/10/0242

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43 Abs1;SchUG 1986 §47;SchUG 1986 §49 Abs1;WaffG 1986 §14;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §30 Abs1 Z3;WaffG 1986 §30 Abs1 Z5;WaffG 1986 §37 Abs1 Z1;WaffG 1986 §5 Abs1 Z2;WaffG 1986 §5;
Rechtssatz: Das Mitführen einer Waffe iSd waffenrechtlichen Vorschriften in der Schule stellt jedenfalls eine Pflichtverletzung dar und bietet Anlass zur Anwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/31 93/10/0200

Der Beschwerdeführer war im ersten Semester des Schuljahres 1992/93 Schüler der 5. Klasse des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums X. Auf Grund eines am 25. Jänner 1993 einstimmig gefaßten Beschlusses beantragte die Schulkonferenz beim Landesschulrat für Kärnten, den Beschwerdeführer gemäß § 49 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) von der Schule auszuschließen, weil sein Verhalten eine dauernde Gefährdung anderer Schüler hinsichtlich ihrer Sittlichkeit und körperlichen Sicherhei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.01.1994

RS Vwgh 1994/1/31 93/10/0200

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §49 Abs1;
Rechtssatz: Ein GEPLANTES Vorgehen gegen einen Mitschüler (hier: körperlicher Angriff, der eine Verletzung zur Folge hatte), zu dessen Ausführung sich der betreffende Schüler eines Dritten (anderen Schülers) gegen Entgelt bedient, muß als schwerwiegendes Verhalten angesehen werden, weil der betreffende Schüler eine Verletzung des Opfers in Kauf genommen hat. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.1994

RS Vwgh 1994/1/31 93/10/0200

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §49 Abs1;
Rechtssatz: Der zweite Tatbestand des § 49 Abs 1 SchUG trägt der Behörde auf, eine Prognoseentscheidung zu treffen; dabei hat sie die Frage zu lösen, ob in Zukunft ein Verhalten des Schülers zu befürchten ist, das eine Gefährdung der genannten Rechtsgüter in Ansehung anderer Schüler darstellt. Diese Entscheidung ist auf der Grundlage der relevanten Aspekte de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.1994

RS Vwgh 1994/1/31 93/10/0200

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §49 Abs1;
Rechtssatz: Weder der erste Ausschlußtatbestand des § 49 Abs 1 SchUG setzt WIEDERHOLTE Verstöße gegen Vorschriften, die den Schutz der genannten Rechtsgüter gewährleisten sollen voraus, noch ist Voraussetzung für den zweiten Ausschlußtatbestand des § 49 Abs 1 SchUG ein WIEDERHOLTES Fehlverhalten des Schülers. European Case Law Identifi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.1994

RS Vwgh 1994/1/31 93/10/0200

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §49 Abs1;
Rechtssatz: Hat der betreffende Schüler ein seiner Art und Intensität nach schwerwiegendes, gegen die im zweiten Tatbestand des § 49 Abs 1 SchUG genannten Rechtsgüter gerichtetes Fehlverhalten zu vertreten, so ist - auch wenn es sich um den ersten derartigen Verstoß handeln sollte - mit dem Ausschluß vorzugehen, es sei denn, daß - insbesondere in der Persönli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.01.1994

RS Vwgh 1987/10/19 87/10/0135

Index: 70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: SchOG 1962 §2;SchUG 1986 §43 Abs1;SchUG 1986 §49 Abs1;
Rechtssatz: Ein ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht in einem Ausmaß von knapp 40 % der abgehaltenen Unterrichtsstunden ist als schwerwiegende Verletzung von Schülerpflichten (§ 49 Abs 1 iVm § 43 Abs 1 SchUG und § 2 Schulorganisationsgesetz) zu qualifizieren, welche die im § 2 Schulorganisation... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1987

RS Vwgh 1986/11/24 86/10/0133

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43;SchUG 1986 §49 Abs1;
Rechtssatz: Eine ohne hinreichende
Begründung: gestellte Forderung des Schülers, die nachzuholende Schularbeit auf einen anderen als den festgesetzten Zeitpunkt zu verlegen, in Verbindung mit der daran anschließenden Weigerung, sich dieser Leistungsfeststellung zu unterziehen, kann als Pflichtverletzung, aber keineswegs als schwer wiegende im Si... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1986

RS Vwgh 1986/11/24 86/10/0133

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43;SchUG 1986 §49 Abs1;
Rechtssatz: Die Äußerung des Schülers gegenüber dem Klassenvorstand "Machen Sie nur keine Schwierigkeiten, das sage ich Ihnen, sonst ..." stellt keine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, mag sie auch im Hinblick auf § 43 SchUG iVm § 2 SchulorganisationsG als Verstoß gegen Schülerpflichten gewertet werden. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1986

RS Vwgh 1986/11/24 86/10/0133

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43;SchUG 1986 §49 Abs1;
Rechtssatz: Hat sich der Schüler zwar mehrerer Verstöße gegen Schülerpflichten schuldig gemacht, ist jedoch keiner von diesen als schwerwiegend anzusehen, so ist die Ultima-ratio-Maßnahme des Ausschlusses des Schülers von der Schule nicht gerechtfertigt. Eine Summierung mehrerer jeweils nicht schwerer Pflichtverletzungen zu einer schwerwiegende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1986

RS Vwgh 1986/11/24 86/10/0133

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43 idF 1977/231;SchUG 1986 §45 Abs1 idF 1977/231;SchUG 1986 §45 Abs2 idF 1977/231;SchUG 1986 §45 Abs3 idF 1977/231;SchUG 1986 §49 Abs1 idF 1977/231;
Rechtssatz: Ein Verstoß des Schülers gegen die ihm in § 45 Abs 3 SchUG auferlegte Benachrichtigungspflicht kann in Extremfällen als schwerwiegende Verletzung von Schülerpflichten qualifiziert werden und solcherart - vorau... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1986

Entscheidungen 1-17 von 17

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