RS Vwgh 1986/11/24 86/10/0133

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1986
beobachten
merken

Index

70/06 Schulunterricht

Norm

SchUG 1986 §43;
SchUG 1986 §49 Abs1;

Rechtssatz

Die Äußerung des Schülers gegenüber dem Klassenvorstand "Machen Sie nur keine Schwierigkeiten, das sage ich Ihnen, sonst ..."

stellt keine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, mag sie auch im Hinblick auf § 43 SchUG iVm § 2 SchulorganisationsG als Verstoß gegen Schülerpflichten gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100133.X04

Im RIS seit

25.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten