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70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1986 §43;Rechtssatz
Die Äußerung des Schülers gegenüber dem Klassenvorstand "Machen Sie nur keine Schwierigkeiten, das sage ich Ihnen, sonst ..."
stellt keine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, mag sie auch im Hinblick auf § 43 SchUG iVm § 2 SchulorganisationsG als Verstoß gegen Schülerpflichten gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100133.X04Im RIS seit
25.08.2006