Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche der Mitangeklagten Andreas H***** und Josef K***** enthält, wurde Herbert O***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche der Mitangeklagten Andreas H***** und Josef K***** enthält, wurde Herbert O***** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Peter K*** und Georg K*** (zu I/ und II/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in Klosterneuburg im einverständlichen Zusammenwirken als Mittäter gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich und die A & A K*** GesmbH durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu ... mehr lesen...
Gründe: Der am 22. Februar 1952 geborene Josef G*** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB. (I), des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a WeinG. 1961 (II) und des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit b WeinG. 1961 (III) schuldig erkannt. Gemäß § 46 Abs 1 und 2 WeinG. 1961 wurde die Einziehung der im Urteilsspruch näher bezeichneten (S. 270-272/VII) Weinmengen verfügt (im Urteil irrtümlich "beantragt"). A. N... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf S* (zu 1.) des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB und (zu 2.) des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Darnach hat er in Langenlois (zu 1.) in der Zeit von 1979 bis 12.September 1985 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Abnehmer von 484.000 Liter nachgemachten Weines, insbesondere Johanna W**... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Mai 1930 geborene Weinhauer und Weinhändler Hermann P*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB (1) und des Vergehens nach § 61 Abs 1 Z. 3 WeinG 1985 (2) schuldig erkannt worden. Darnach hat er vom 21.März bis 28.August 1986 in Langenlois gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Abnehmer seiner Weine durch Täuschung über die Tatsache, daß die ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Dezember 1936 geborene Weinhändler und Transportunternehmer Johann Z*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB (1) sowie der Vergehen nach dem § 45 Abs. 1 lit. a WeinG 1961 (2) und nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG 1961 (3) schuldig erkannt. Dieses Urteil ficht der Angeklagte Johann Z*** der Sache nach nur im Schuldspruch wegen Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erwin H*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (erster Fall) StGB (Punkt 1./ des Urteilssatzes) sowie des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und lit. b WeinG 1961 (Punkt 2./ des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 3 1/2 Jahren verurteilt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit ab 1979 bis 25.Juli 1985 in Langenlois 1./ mit dem Vorsatz, sich durch das Verh... mehr lesen...
Gründe: Der am 30. November 1946 geborene Weinhändler Julius H*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßig schweren) Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB. (I) sowie der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG. 1961 (II und III) schuldig erkannt worden. Ihm liegt zur Last (I), vom Sommer 1978 bis Sommer 1985 in Mönchhof und anderen Orten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Abnehmer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. der 55-jährige Weinhändler Richard G*** (zu I/1) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, (zu I/2) des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961, (zu III/) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB als Beteiligter nach § 12 (zweiter Fall) StGB und (zu IV/) des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 Abs.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 22.Jänner 1930 geborene Weinhauer Josef P*** sen. des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (Punkte I und III des Urteilsspruches) sowie des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961 (Punkt IV des Urteilsspruches) und der am 17.April 1933 geborene Kellereiarbeiter Wilhelm K*** des (als Beteiligter gemäß § 12, dritte Täterschaftsform, begangenen) Verbreche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Juli 1952 geborene Manfred M***, der im Weinwirtschaftsunternehmen seines Vaters angestellt war, A/ des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB, B/ des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG 1961 und C/ des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 5 un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurden Franz K*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB und des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961 sowie sein Sohn Robert K*** des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 WeinG schuldig erkannt. Danach hat Franz K*** in der Zeit von 1979 bis 24. Juli 1985 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, eine Vielza... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 15.September 1949 geborene frühere Einzelprokurist der Firma A. F*** GesmbH Franz S*** und der am 15.September 1942 geborene Angestellte Manfred R*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB (A I und II), Franz S*** auch als Beteiligter gemäß dem § 12 StGB (B 1) und überdies auch des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG aF (B 2) schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Anton S*** sen und Anton S*** jun des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 (zweiter Fall) StGB (1.) sowie des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 (2.) schuldig erkannt. Darnach haben sie in der Zeit von 1983 bis 26.Juli 1985 in Mitterstockstall (Gemeinde Kirchberg am Wagram) 1./ mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Abnehmer von Weinen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Viehhändler Herbert F*** (zu 2.) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach §§ 12 (zweiter Fall), 302 Abs. 1 StGB und (zu 4.) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB, die Landwirte Johann P*** und Hubert L*** (zu 1.) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB sowie die Pensionistin Josefa P*** (zu 3.) des Vergehens der Fälschung besonders ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Erich T*** (1.) des Verbrechens des "schweren gewerbsmäßigen" Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 zweiter Fall StGB sowie (2.) des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und lit. b WeinG 1961 (idF vor dem Inkrafttreten der Weingesetznovelle 1985 BGBl. 1985/273) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom Frühjahr 1983 bis zum 15.Mai 1985 in Weitersfeld (zu 1.) mit dem Vorsatz, sich durch das Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton S*** (zu 1) des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (zweiter Fall) StGB und (zu 2) des Vergehens (richtig: der Vergehen) nach § 45 Abs. 1 lit. a und lit. b WeinG 1961 schuldig erkannt. Darnach hat er in Engabrunn in der Zeit von 1981 bis 1985 1. gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Abnehmer s... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §2StGB §146 EWeinG 1961 §45WeinG 1985 §61 Abs1
Rechtssatz: Im Verhältnis zu Delikten, die mit strengerer Strafe bedroht sind, ist § 45 Abs 1 lit b WeinG 1961 (nunmehr § 61 Abs 1 Z 3 WeinG 1985) nicht lex spezialis, sondern normiert zufolge der in § 45 Abs 1 WeinG 1961 (nunmehr § 61 Abs 1 WeinG 1985) enthaltenen Subsidiaritätsklausel insoweit einen subsidiären Auffangtatbestand für Verhaltensweisen, die nicht alle Merkmale eines m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Erwin K*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (zweiter Fall) StGB (A/I) und Dipl.Ing.Walter D*** eben dieses Verbrechens als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB (A/2), letzterer außerdem des Vergehens der Urkundenfälschung als Beteiligter nach §§ 12 (dritter Fall), 223 Abs. 1 StGB (B) und des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit a und b WeinG 1961 (C/1 und 2) schuldig erkannt. Darnach hat Er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hubert H*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (2. Fall) StGB schuldig erkannt, weil er in den Jahren 1981 bis 1984 in Langenlois mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Abnehmer seiner Weine, insbesondere die Firma O*** in Cochem an der Mosel, durch Täuschung über die Tatsache, daß die von ihm verkauften Weine durch Zusatz von Diäthylenglykol... mehr lesen...
Norm: WeinG 1961 §45
Rechtssatz: Der objektive Tatbestand des § 45 Abs 1 lit a erster Fall WeinG ist erfüllt, das Delikt mithin vollendet, sobald der zum Verkehr bestimmte Wein verfälscht worden, dh dessen gesetzwidrige Behandlung (§ 42 Abs 1 WeinG) abgeschlossen ist. Daraus folgt für den Fall fahrlässiger Begehung (§ 45 Abs 2 WeinG), daß die zur Verhinderung einer Verfälschung (und damit der Deliktsvollendung) notwendigen Vorsichtsmaßnahmen un... mehr lesen...
Gründe: I/ Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Haugsdorf vom 10. Mai 1983, GZ U 200/82-15, wurden Ing.Herbert A und Josef B von dem Anklagevorwurf, im Oktober 1981 in Groß-Kadolz in 294 Einliterflaschen abgefüllten Wein der Sorte 'Frühroter Veltliner', der für den Verkehr bestimmt war, durch überschwefelung verfälscht und hiedurch das Vergehen nach § 45 Abs. 1 lit a WeinG begangen zu haben, gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Gemäß § 46 Abs. 4 WeinG wurde auf Einziehung jener verfä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. Dezember 1938 geborene Angestellte (Geschäftsführer und Gesellschafter der Julius A Gesellschaft mbH) Gerhard A zu I.) des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, zu II.) des Vergehens des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB und zu III.) des Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels nach § 295 StGB schuldig erkannt, weil er in Mönchhof und an anderen Orten I./ die Einkäufer der nachgenannt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. August 1926 geborene Angestellte Dipl.Ing. Otto A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148, zweiter Fall, und 15 StGB, des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG und des Vergehens des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Hinsichtlich eines Teiles der ihm als Vergehen nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG angelasteten Tat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Walter A im zweiten Rechtsgang abermals des Vergehens des teils vollendeten und teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 und 15 StGB. schuldig erkannt. Darnach liegt ihm nunmehr zur Last, zwischen dem 11. Februar 1969 und dem Jänner 1971 in Baden als Assistenzarzt des dortigen Krankenhauses mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich und Dritte unrechtmäßig zu bereichern, in insgesamt fünf Fällen Patiente... mehr lesen...
Norm: WeinG 1961 §45
Rechtssatz: Unter den Begriff "in Verkehr bringen" fällt auch das Bereithalten zum Verkauf. Eine Ware ist auch dann schon "zum Verkauf bereitgehalten", wenn noch nicht alle für eine Effektuierung des Geschäftes notwendigen rechtlichen Voraussetzungen (hier: Exportzeugnis gemäß § 38 WeinG) erfüllt sind. Entscheidungstexte 13 Os 95/78 Entscheidungstext OGH 08.08.1... mehr lesen...
Norm: WeinG §43WeinG §44WeinG §45
Rechtssatz: Betrug durch Verkauf von nachgemachten Wein im Sinne des § 43 Abs 3 lit b WeinG (vgl dazu SSt 9/17). Entscheidungstexte 12 Os 173/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 12 Os 173/76 Veröff: SSt 48/5 9 Os 148/79 Entscheidungstext OGH 21.10.1980 9 Os 148/79 Vgl; Beisatz: Festha... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3WeinG §1WeinG §4WeinG §45
Rechtssatz: Es bedeutet Täuschung über die Ware als solche und nicht bloß das Erwecken falscher Vorstellungen über die Herstellung, den Geschmack, das Aussehen, die Qualität und die Preisangemessenheit, wenn als Wein nicht solcher im Sinne des § 1 Abs 1 WeinG, der nach § 4 Abs 1 WeinG behandelt wurde, sondern solcher mit vierzig Prozent Kunstwein vermischt angeboten wird. Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3WeinG §45
Rechtssatz: Erhält der Käufer für den von ihm bezahlten Preis eine Ware die mit der nach seinen berechtigten Erwartungen bestellten beziehungsweise begehrten gar nichts gemein hat, für den von ihm gewünschten Zweck offensichtlich ungeeignet ist und mangels (zumutbaren) Verwertungsmöglichkeiten auch sonst in keiner Weise als solche vermögenserhöhend (substanzerhöhend) wirkt (hier nachgemachter Wein im Sinne § 43 Abs 3... mehr lesen...
Norm: WeinG 1961 §45
Rechtssatz: Das WeinG 1961 ist auch auf vor seinem Inkrafttreten begangene Fälle der Nachmachung oder Verfälschung von Wein bzw des Inverkehrbringens verkehrsunfähigen Weines anzuwenden; die Tathandlung wäre denn nach §§ 18, 19 LMG 1951 qualifiziert oder geeignet, den Tatbestand des Betruges nach dem § 197 StG zu begründen. Entscheidungstexte 12 Os 56/63 Entscheid... mehr lesen...