IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Schnabl über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 21.06.2021, GZ. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.11.2021 Norm: KFG 1967 §44 Abs1 litaKFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Während gemäß § 44 Abs 1 lit a KFG bei Vorliegen der Voraussetzungen die Aufhebung von der zuständigen Kraftfahrbehörde zwingend vorzunehmen ist, handelt es sich nach der stRsp des VwGH bei der Entscheidung der Kraftfahrbehörde gemäß § 44 Abs 2 lit a KFG um eine Ermesse... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den RichterMag. Schnabl über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Waidhofen an der Ybbs vom 18.12.2018, GZ. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Z 2 Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Norm: KFG 1967 §4 Abs1KFG 1967 §33 Abs1KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung der Kraftfahrbehörde nach § 44 Abs 2 lit a KFG handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (VwGH Ra 2015/11/0105 mwN). Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Kraftfahrzeug; Zulassung; Aufhebung; Verkehrssicherheit; Erme... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Norm: KFG 1967 §4 Abs1KFG 1967 §33 Abs1KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Im Gegensatz zu § 44 Abs 1 lit a KFG, nach dem bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend mit einer Aufhebung der Zulassung des betreffenden Fahrzeuges vorzugehen ist, ist eine Aufhebung der Zulassung nach § 44 Abs 2 lit a KFG nur möglich, wenn der Aufforderung zur Vorführung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Norm: KFG 1967 §4 Abs1KFG 1967 §33 Abs1KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die Aufhebung der Zulassung [§ 44 Abs 2 lit a KFG] soll auch dann möglich sein, wenn zwar nicht die fehlende Verkehrs- und Betriebssicherheit des betreffenden Fahrzeuges feststeht, aber der Zulassungsbesitzer die Feststellung des Zustandes seines Fahrzeuges verhindert, indem ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Norm: KFG 1967 §4 Abs1KFG 1967 §33 Abs1KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die Aufhebung der Zulassung zum Verkehr stellt keine Bestrafung eines ungehorsamen Zulassungsbesitzers dar, sondern eine vorbeugende Administrativmaßnahme im Interesse der Verkehrssicherheit (vgl VwGH 2012/11/0007). Schlagworte Verkehrsrecht; Kra... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 27.03.2019 Norm: KFG 1967 §4 Abs1KFG 1967 §33 Abs1KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Eine Ermessensübung bei Aufhebung der Zulassung gemäß § 44 Abs 2 lit a KFG wegen wiederholter Nichtbefolgung der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, ist dann unbedenklich, wenn begründete Bedenken im Sinne des § 56 Abs 1 KFG bestehen. Dies setzt voraus, da... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, vertreten durch B in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 21.11.2018, Zl. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgew... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.01.2019 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die Entscheidung der Kraftfahrbehörde nach § 44 Abs 2 lit a KFG ist eine Ermessensentscheidung. Die Behörde hat daher bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Zulassung aufzuheben, muss es aber nicht, wenn im Sinne des Gesetzes gelegene
Gründe: gegen die Aufhebung der Zulassung spre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.01.2019 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: § 44 Abs 2 lit a KFG bietet der Behörde die Möglichkeit, gegen jene Zulassungsbesitzer vorzugehen, die sich trotz bestehender Bedenken der Überprüfung ihres Fahrzeuges widersetzen. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Kraftfahrzeug; Zulassung; Aufhebung; Verkehrssicherhei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.01.2019 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die Aufhebung der Zulassung eines Fahrzeuges ist keine Bestrafung eines ungehorsamen Zulassungsbesitzers, sondern eine vorbeugende Administrativmaßnahme im Interesse der Verkehrssicherheit. Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Kraftfahrzeug; Zulassung; Aufhebung; Verkehrss... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.01.2019 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die Maßnahme nach § 44 Abs 2 lit a KFG soll auch dann möglich sein, wenn der Zulassungsbesitzer die Feststellung des Zustandes seines Fahrzeuges verhindert, indem er Aufforderungen zu Überprüfungen wiederholt nicht beachtet, um auf diese Weise sicherzustellen, dass nur den Vorschriften entsprechende Kraftfah... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 25.01.2019 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Auf ein allfälliges Verschulden an der Nichtvorführung [des Kraftfahrzeuges] kommt es bei § 44 Abs 2 lit a KFG nicht an. Ein „wiederholtes“ Nichtentsprechen ist im Hinblick auf die Interessen der Verkehrssicherheit unabhängig vom Verschulden zu beurteilen. Wird einer zweimaligen Aufforderung nicht Folge gele... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde der A, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 08.01.2018, Zl. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. Geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die Formulierung des § 44 Abs. 2 lit. a KFG 1967, wonach die Zulassung dann aufgehoben werden kann, wenn der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, „wiederholt nicht entsprochen wurde“, ist so zu verstehen, dass einer allfälligen Zulassungsaufhebung mindestens zwei Aufforder... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Bei der zumindest zweimaligen Nichtbefolgung einer Aufforderung iSd § 44 Abs. 2 lit. a KFG 1967 muss es sich um eine Aufforderung nach § 56 KFG 1967 handeln. Dies ergibt sich einerseits aus dem Wortlaut des § 44 Abs. 2 lit. a KFG 1967 - wonach „[…der Aufforderung], ein Fahrzeug zur Überprüfu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: KFG 1967 §44 Abs2 litaKFG 1967 §44 Abs4KFG 1967 §56 Abs1
Rechtssatz: Die in § 56 Abs. 1 KFG 1967 normierte Möglichkeit der Behörde - an Stelle des gemäß § 57 Abs. 1 KFG 1967 einzuholenden Gutachtens auch die Beibringung eines Gutachtens gemäß § 57a Abs. 1 KFG 1967 anzuordnen – ändert nichts daran, dass eine Aufforderung zur wiederkehrenden Begutachtung nach §... mehr lesen...