Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
27.03.2019Norm
KFG 1967 §4 Abs1Rechtssatz
Eine Ermessensübung bei Aufhebung der Zulassung gemäß § 44 Abs 2 lit a KFG wegen wiederholter Nichtbefolgung der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, ist dann unbedenklich, wenn begründete Bedenken im Sinne des § 56 Abs 1 KFG bestehen. Dies setzt voraus, dass die Bedenken ihre Grundlage in konkreten Umständen haben, die unter anderem auf das Fehlen eines verkehrs- und betriebssicheren Zustandes, auf übermäßige Emissionen oder auf das Fehlen eines vorschriftsmäßigen Zustandes hindeuten (vgl VwGH 92/11/0182).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Kraftfahrzeug; Zulassung; Aufhebung; Verkehrssicherheit; Ermessen;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.107.001.2019Zuletzt aktualisiert am
20.05.2019