RS Lvwg 2019/1/25 LVwG-AV-1355/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2019
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

25.01.2019

Norm

KFG 1967 §44 Abs2 lita
KFG 1967 §56 Abs1

Rechtssatz

Die Maßnahme nach § 44 Abs 2 lit a KFG soll auch dann möglich sein, wenn der Zulassungsbesitzer die Feststellung des Zustandes seines Fahrzeuges verhindert, indem er Aufforderungen zu Überprüfungen wiederholt nicht beachtet, um auf diese Weise sicherzustellen, dass nur den Vorschriften entsprechende Kraftfahrzeuge zugelassen bleiben (vgl VwGH 2000/11/0290).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Kraftfahrzeug; Zulassung; Aufhebung; Verkehrssicherheit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1355.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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