Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
25.01.2019Norm
KFG 1967 §44 Abs2 litaRechtssatz
Auf ein allfälliges Verschulden an der Nichtvorführung [des Kraftfahrzeuges] kommt es bei § 44 Abs 2 lit a KFG nicht an. Ein „wiederholtes“ Nichtentsprechen ist im Hinblick auf die Interessen der Verkehrssicherheit unabhängig vom Verschulden zu beurteilen. Wird einer zweimaligen Aufforderung nicht Folge geleistet, ist der Tatbestand erfüllt (vgl VwGH 83/11/0287).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Kraftfahrzeug; Zulassung; Aufhebung; Verkehrssicherheit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1355.001.2018Zuletzt aktualisiert am
18.03.2019