1 Mit Straferkenntnis vom 12. November 2019 wurde von der belangten Behörde über den Revisionswerber wegen einer näher konkretisierten Übertretung des § 82 Abs. 8 KFG gemäß § 134 Abs. 1 KFG eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) die dagegen erhobene Beschwerde des Revisionswerbers ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 3... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §40 Abs1KFG 1967 §79KFG 1967 §82 Abs8 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/16/0107 E 27. Jänner 2010 VwSlg 8510 F/2010 RS 2 Stammrechtssatz Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zuzulassen ist, richtet sich danach, ob es über einen dauernden Standort im Inland oder im Ausland verfügt (vgl. § 79 und § ... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 27. Oktober 2015 setzte das Finanzamt gegenüber der Mitbeteiligten Normverbrauchsabgabe für 6/2014 für ein näher bezeichnetes Fahrzeug sowie einen Verspätungszuschlag fest. Mit Bescheid vom gleichen Tag schrieb das Finanzamt der Mitbeteiligten für dieses Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuer für 4-12/2014 vor. 2 Der dagegen erhobenen Beschwerde der Mitbeteiligten gab das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 16. Juli 2018 Folge und hob die angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §40 Abs1KFG 1967 §82 Abs8 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/15/0276 E 28. Oktober 2009 VwSlg 8485 F/2009 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Formulierung in § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967, wonach "Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden," bis zum Gege... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §40 Abs1KFG 1967 §82 Abs8
Rechtssatz: Dem Erkenntnis (VwGH 28.10.2009, 2008/15/0276, VwSlg 8485 F/2009) lag zu Grunde, dass die damals belangte Behörde (der damalige unabhängige Finanzsenat) den damals bekämpften Bescheid des Finanzamts aufgehoben hatte, weil über das in Rede stehende Fahrzeug hauptsächlich vom Betriebsstandort in Deutschland aus verfügt worden sei. Der ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht den Revisionswerber schuldig erachtet, er habe es als Besitzer eines Fahrzeuges mit einem ausländischen Kennzeichen unterlassen, den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln nach Ablauf eines Monats nach der Einbringung des Fahrzeuges nach Österreich der Behörde, in deren Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern, obwohl Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37KFG 1967 §40 Abs1KFG 1967 §82 Abs8VStG §24VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/02/0038 E 06.05.2020
Rechtssatz: Nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 kann sich- abweichend von der in § 40 Abs. 1 KFG 1967 aufgestellten Regel, nach der sich der dauernde Standort ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Juni 2017 hatte das vor dem Bundesfinanzgericht belangte Finanzamt Landeck Reutte gegenüber dem Revisionswerber für das auf ihn in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Fahrzeug (richtig:) BMW 750d xDrive Normverbrauchsabgabe in der Höhe von EUR 7.519,07 festgesetzt, weil - so die Begründung: - der Revisionswerber seinen Hauptwohnsitz und Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich habe und täglich hierher zurückkehre. In Anwendung des § 82 Abs. 8 K... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §40 Abs1KFG 1967 §82 Abs8 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/15/0276 E 28. Oktober 2009 VwSlg 8485 F/2009 RS 2(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Aus der Formulierung in § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967, wonach "Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Zulassung eines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges der beschwerdeführenden Partei gemäß § 44 Abs. 2 lit. g KFG 1967 aufgehoben. Außerdem wurde die beschwerdeführende Partei gemäß § 44 Abs. 4 leg. cit. aufgefordert, den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich der Behörde abzuliefern. In der Begründung: wurde ausgeführt, die beschwerdeführende Partei habe entgegen der Verpflichtung des § 43 Abs.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §40 Abs1;KFG 1967 §43 Abs4 litb;KFG 1967 §44 Abs2 litg;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der dauernde Standort bei Fahrzeugen von Unternehmungen ist gemäß § 40 Abs 1 KFG 1967 der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt, der also Ausgangspunkt der Dispositionen des Unternehmens über das ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der folgende Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Kufstein und benützt ein Kraftfahrzeug mit deutschem Kennzeichen auf Grund einer Zulassung vom April 1998. Gegen die Vorschreibung von Kraftfahrzeugsteuer durch das Finanzamt Kufstein berief der Beschwerdeführer mit der Behauptung, der dauernde Standort des Fahrzeuges ... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 2. Mai 1999 um 17.50 Uhr in Graz, Fröhlichgasse, Höhe Messehalle 16 bis Fröhlichgasse Nr. 39, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw 1. die Einbahnstraße entgegen der durch das Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z. 10 StVO 1960 angezeigten Fahrtrichtung befahren, und 2. als Zulassungsbesitzer des genannten Pkw es unterlassen, das Fahrzeug bei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §40 Abs1;
Rechtssatz: § 40 Abs. 1 zweiter Satz erster Halbsatz KFG 1967 ist nicht als "widerlegliche Vermutung" einzustufen, vielmehr ergibt sich aus dem Wortlaut dieser Regelung klar (arg.: Als dauernder Standort .. gilt der Hauptwohnsitz), dass dann, wenn der Antragsteller eine physische Person ist, danach immer der "Hauptwohnsitz" maßgebend ist (Hinweis E 5.7.1996, 96... mehr lesen...
Mit am 8. März 2000 zur Post gegebenen, als "Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides" bezeichneten Schreiben stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling den Antrag, diese möge mit Bescheid feststellen, dass ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug des Beschwerdeführers, (mit einem näher angegebenen amtlichen kroatischen Kennzeichen) zugelassen in Kroatien, nicht als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland im Sinne des § 82 Abs. 8 KFG 1967 anzusehen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §37;KFG 1967 §40 Abs1;KFG 1967 §82 Abs8;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Rechtsfrage, ob ein Fahrzeug seinen dauernden Standort entgegen der Vermutung des § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 nicht im Bundesgebiet hat, setzt Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des Fahrzeugs voraus, aus denen sich h... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 9. November 1998 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 1 der "VO, LGBl. 72/1989 "schuldig erkannt, weil er am 20. Mai 1998 um 14.50 Uhr in Roßschläg auf der B 314, StrKm 59.2 das "SKf GG über 7,5 to, Kennzeichen S MN 3929," gelenkt habe, obwohl das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten sei, und diese Fahrt nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 2 de... mehr lesen...
Index: L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotTirol001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: Fahrverbot LKW über 7500kg Fernpaß Straße B314 1989 §2;KFG 1967 §40 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Als dauernder Standort bei Fahrzeugen von Unternehmungen gilt gemäß § 40 Abs 1 zweiter Satz KFG der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug haupt... mehr lesen...
In dem gegen den Beschwerdeführer ergangenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 25. März 1997 wurden die als erwiesen angenommenen Taten (§ 44a Z. 1 VStG) wie folgt beschrieben: "1) Sie haben es als Handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gem. § 9 Vstg. Verantwortlicher der Fa. F-GmbH in Z, diese ist Halter der Beförderungseinheit Kz. G-73COA, Anhänger G-69.507 zu verantworten, daß die Vorschriften des GGST nicht eingehalten wuden. Die gen. Beförde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §40 Abs1;KFG 1967 §43 Abs4 litb;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Jener Ort, von dem aus der ASt gem § 40 Abs 1 zweiter Satz KFG über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt, fällt im Zweifel mit dem Sitz der Unternehmensleitung zusammen, ist doch anzunehmen, daß in der Regel dort die zum Betrieb des Unternehmens erforderlichen Anordnungen getroffen werden ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 3. September 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. und somit als ein zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG) dieser Gesellschaft, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher genannten Sattelkraftfahrzeuges ist, zu verantworten, daß bei einer Kontrolle (durch Organwalter der Bundespolizeidirekt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1995/09/08 95/02/0238 2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996020489.X01 Im RIS seit 19.03.2001 Zuletzt aktualisiert am 16.03.2012 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, es zumindest seit 21. September 1995 als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen zu haben, diesen abzumelden, obwohl er den Standort des Kraftfahrzeuges (den Hauptwohnsitz des Beschwerdeführers) spätestens mit 21. September 1995 in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde, nämlich (von Wien) in den Bezirk Mödling ver... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Melderecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: HauptwohnsitzG 1994 Art8 Z1;JN §66 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;KFG 1967 §43 Abs4 litb;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;
Rechtssatz: Ist der Zulassungsbesitzer eine physische Person, so gilt auch dann, wenn ein Gewerbe (Unternehmen) betrieben wird, als dauernder Standort des Fahrzeuges iSd § 43 Abs 4 lit b KFG immer der "Hauptwohnsitz", wogegen in... mehr lesen...
I. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. März 1995 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzugfahrzeuges samt Sattelanhänger nicht dafür gesorgt, daß dieses Fahrzeug und dessen Beladung, welches am 18. April 1994 um 11.35 Uhr in Deutsch Wagram an einem näher beschriebenen Ort von N.G. gelenkt worden sei und ein Gesamtgewicht beider Fahrzeuge (laut Abwaage) vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §40 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/02/0240
Rechtssatz: Tatort einer Übertretung nach § 103 Abs 1 Z 1 KFG ist NICHT der Standort (§ 40 Abs 1 LFG) des Fahrzeuges. Gerade die (unterlassenen) Vorsorgehandlungen werden keineswegs regelmäßig... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Zulassung eines der Type und dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, das von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf für den Beschwerdeführer zugelassen war, gemäß § 44 Abs. 2 lit. g in Verbindung mit § 43 Abs. 4 lit. b KFG 1967 aufgehoben. Gemäß § 44 Abs. 4 KFG 1967 wurde verfügt, daß der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln bei der Zulassungsbehörde unverzüglich abzuliefern seien. In seiner an d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Staatsbürgerschaft90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: JN §66 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;StbG 1985 §5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/04 91/11/0121 1 Stammrechtssatz Der Begriff des ordentlichen Wohnsitzes in § 40 Abs 1 KFG ist derselbe, wie er in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften enthalten ist, etwa in § 66 Abs 1 JN oder in § 5 St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Melderecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: HauptwohnsitzG 1994 Art1 Abs2;HauptwohnsitzG 1994 Art8 Z1;HauptwohnsitzG 1994 Art8 Z5;JN §66 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;KFG 1967 §43 Abs4 litb;MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;VwRallg;
Rechtssatz: Das HauptwohnsitzG 1994 normiert iZm dem KFG die Verpflichtung zur Abmeldung des Kraftfahrzeuges bei Verlegung eines Ha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers "auf Änderung der Adresse im Zulassungsschein" abgewiesen und die Zulassung des betreffenden, dem Kennzeichen und der Fahrgestellnummer nach bestimmten Pkws gemäß § 44 Abs. 2 lit. g in Verbindung mit § 43 Abs. 4 lit. b KFG 1967 aufgehoben. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides gel... mehr lesen...