Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Staatsbürgerschaft90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: JN §66 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;StbG 1985 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff des ordentlichen Wohnsitzes in § 40 Abs 1 KFG ist derselbe, wie er in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften enthalten ist, etwa in § 66 Abs 1 JN oder in § 5 StbG 1985. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: JN §66 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Benützung einer Wohnung nur zur Nachtzeit - und dies nicht jeden Tag - nimmt ihr noch nicht von vornherein die Eigenschaft eines ordentlichen Wohnsitzes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110121.X03 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/01 Jurisdiktionsnorm41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: JN §66 Abs1;StbG 1965 §5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0238 E 19. Februar 1988 VwSlg 12648 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Als ordentlicher Wohnsitz ist jener Ort anzusehen, an dem sich die betreffende Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, ihn bis auf weit... mehr lesen...