Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 11. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als verantwortliche Beauftragte der Zulassungsbesitzerin S. GmbH nicht dafür gesorgt, daß der aus einem näher bezeichneten Lastkraftwagen und einem näher bezeichneten Anhängewagen bestehende und am 13. November 1989 gegen 9.35 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien von M.B. gelenkte Kraftwagenzug der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a KFG entspreche, da durc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a litb;VStG §9 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0085
Rechtssatz: Von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines verantwortlichen Beauftragten einer GmbH iSd § 9 Abs 2 VStG, der die Pflichten des Zulassungsbesitzers gem § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H. GesmbH und somit als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person dieser GesmbH am 16. November 1989 im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nicht dafür gesorgt, daß ein dem Kennzeichen nach bestimmter, für die bezeichnete GesmbH zum Verkehr zugelassener Lkw hins... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. November 1989 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß das Kfz im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen habe, zumal er den bezeichneten Lkw am 16. November 1989 um 13.40 Uhr auf der B 69 bei Km 37,3 in E. gelenkt habe, obgleich durc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 8. November 1990 um 12,05 Uhr in Wien 22, Julius Fickerstraße/Kreuzung Wagramerstraße, als Zulassungsbesitzer des von Herrn R. gelenkten, dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß die Beladung des Kraftfahrzeuges den auf Grund dieses Bundesgesetzes bestehenden Vorschriften entsprach, da das höchstzulässige Gesamtgewic... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: EichstempelV §1 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;MEG 1950 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/27 90/03/0190 1 Stammrechtssatz Der Zeitpunkt der jüngsten Eichung von Achslastmessern und Radlastmessern ergibt sich aus der Eichplombe, weil das bei der Eichung (Stempelung) verwendete Eichzeichen gem § 1 Abs 4 Eichstempelverordnung, BGBl 1950/239 u... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: EichstempelV §1 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;MEG 1950 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/27 90/03/0190 1 Stammrechtssatz Der Zeitpunkt der jüngsten Eichung von Achslastmessern und Radlastmessern ergibt sich aus der Eichplombe, weil das bei der Eichung (Stempelung) verwendete Eichzeichen gem § 1 Abs 4 Eichstempelverordnung, BGBl 1950/239 u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die "Überladung" eines LKWs (in einem bestimmten Ausmaß) kann nur die Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes betreffen. Die Anführung des zulässigen Gesamtgewichtes und des im Tatzeitpunkt tatsächlich gewogenen Gesamtgewichtes stellt somit kein e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. November 1989 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw mit einem ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß der Lkw und der Anhänger im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen hätten, zumal er den Kraftwagenzug am 21. November 1989 um 13.55 Uhr auf de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Verantwortliche, nämlich handelsrechtliche Geschäftsführerin der H. GesmbH und somit im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person dieser GesmbH im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers am 16. Oktober 1989 nicht dafür gesorgt, daß ein dem Kennzeichen nach bestimmter für die H. GesmbH zum Verkehr zugelassene Lkw MAN 280 hinsichtlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Ist das Fahrzeug durch die Angabe des bei einer Kontrolle abgelesenen Kennzeichens ausreichend identifiziert, kommt der falschen Bezeichnung der Marke des Fahrzeuges im Bescheidspruch keine entscheidende Bedeutung zu, zumal die Marke des Kfz nicht zu den Tatbestandsmerkmalen der Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1990/458;KFG 1967 §101 Abs1 lita;VStG §1 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Bei dem von § 1 Abs 2 VStG angeordneten Günstigkeitsvergleich ist zwar von einer Betrachtung des konkreten Falles auszugehen, doch darf diese konkrete Betrachtungsweise nicht zur Vorwegnahme der Entscheidung über die Strafzumessung führen. Die persönlichen Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H. GesmbH und somit als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person der bezeichneten GesmbH am 21. November 1989 im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nicht dafür gesorgt, daß ein dem Kennzeichen nach bestimmter Lkw und ein ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmter Anhänger, die für die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §24;
Rechtssatz: Beim Beweisantrag auf Befragung der Meldungsleger über die Qualifikationen des Wägers iSd Gesetzes über die Einrichtung öff Wäganstalten und Meßanstalten (RGBl 1866/85) in Ansehung einer Verwaltungsübetretung nach § 101 Abs 1 lit a iVm § 103 Abs 1 Z 1 KFG han... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin der H. GesmbH und somit als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung der bezeichneten GesmbH nach außen berufene Person im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers am 26. September 1989 nicht dafür gesorgt, daß ein für die bezeichnete GesmbH zum Verkehr zugelassener, dem Kennzeichen nach bestimmter LKW hinsichtlich der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §134;
Rechtssatz: Die Annahme der belangten Behörde, bei einer Überladung um 3645 kg werde einerseits die Verkehrssicherheit gefährdet und käme es anderseits zu einer erhöhten Abnützung des Straßenbelages, widerspricht nicht der Lebenserfahrung. Die Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von S... mehr lesen...
Mit dem im Instenzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 103 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe von S 2.000,-- verhängt, weil sie am 16. März 1989 um 13.40 Uhr in Scheifling auf der B 96 bei Strkm 19,900 als handelsrechtliche Geschäftsführerin des Zulassungsbesitzers des Lkw mit dem Kennzeichen S nn.nnn nicht dafür Sorge getragen habe, daß das Fahrzeug und dessen Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprochen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 101 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 102 Abs. 1 KFG mit einer Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) bestraft, weil er am 12. Februar 1990 einen mit Rundholz beladenen, dem Kennzeichen nach bestimmten LKW in Betrieb genommen habe, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß das Fahrzeug im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0145 4 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen der Beladung kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Beschwerdeführer an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Vielme... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030258.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. November 1990 um 08.55 Uhr an einem näher bezeichnneten Ort in Wien als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt, daß die Beladung des Kraftfahrzeuges den Vorschriften des § 101 Abs. 1 lit. a KFG entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg durch Beladung um 3.080 kg überschritten worden sei. Er habe hiedur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen iSd § 103 Abs 1 Z 1 KFG kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Besch an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift (§ 101 Abs 1 lit a KFG) kein Verschulden trifft (Hinweis E 20.2.1991, 90/02/0145). ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher, nämlich Geschäftsführer der angeführten Gesellschaft m.b.H. und somit als im Sinn des § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Person der angeführten Gesellschaft im Hinblick auf die Verpflichtung des Zulassungsbesitzers am 28. Oktober 1988 nicht dafür gesorgt, daß der dem Kennzeichen nach bestimmte LKW - dieser sei für die angegebene Gesellschaft z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer des dem Kennzeichen nach bestimmten LKW am 16. Februar 1989 unterlassen, für die vorschriftsmäßige Beladung zu sorgen, da die dem Namen nach bezeichnete Person den LKW am 16. Februar 1989 um 09.00 Uhr auf einer bestimmten Straßenstelle gelenkt habe, obwohl durch die Beladung das höchstzulässige Gesamtgewicht des LKW von 16 t um 6.200 kg überschritten wo... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 12. November 1990 wurde der Beschwerdeführer (Transportunternehmer) schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer dem H. B. einen den Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges von 21.040 kg laut Abwaage auf der geeichten Waage des Zollamtes Arnoldstein am 30. November 1988 um 15,42 Uhr auf der Südautobahn A 2 auf dem Zollam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0044 2
(hier: Ausführungen zur Frage des Überwachungssystems). Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen iSd § 103 Abs 1 Z 1 KFG kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Besch an der Verletzung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/06/0138 7 Stammrechtssatz Hinsichtlich der Umschreibung des Tatortes und der Tatzeit muß im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat insoweit in konkreter Umschreibung zum Vorwurf gemacht werden, daß der Beschuldig... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §2 Z33; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/03/0274 4 Stammrechtssatz Jedes Überschreiten des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes ist strafbar, und zwar ohne Rücksicht auf das Ausmaß der Überschreitung (Hinweis E 19.12.1990, 90/03/0153). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid des Landeshauptmannes des Burgenlandes vom 13. März 1991 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines den Kennzeichen nach bestimmten, aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehenden Lkw-Zuges nicht dafür gesorgt, daß das höchste zulässige Gesamtgewicht (Zugfahrzeug 16.000 kg, Anhänger 22.000 kg) nicht überschritten werde, obwohl dies zumutbar gewesen sei; dadurch habe der Fahr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 30. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 8. Mai 1989 um 11.15 Uhr in Schwechat, Bruck-Hainburgerstraße Nr. 27 "bzw." Schmidgasse 3-7 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) entspreche, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht von 2.550 kg um 2.720 kg überschritt... mehr lesen...