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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Ist das Fahrzeug durch die Angabe des bei einer Kontrolle abgelesenen Kennzeichens ausreichend identifiziert, kommt der falschen Bezeichnung der Marke des Fahrzeuges im Bescheidspruch keine entscheidende Bedeutung zu, zumal die Marke des Kfz nicht zu den Tatbestandsmerkmalen der Verwaltungsübertretung nach § 101 Abs 1 lit a iVm § 103 Abs 1 Z 1 KFG gehört.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030262.X01Im RIS seit
19.03.2001