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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §114;Rechtssatz
Angesichts der Bestimmung des § 13 Abs 1 FinStrG widerspricht es nicht dem Konkretisierungsgebot eines Einleitungsbescheides, die Beurteilung, ob dem Beschuldigten das im Einleitungsgbescheid genannte Finanzvergehen in der Begehungsform der Vollendung des Deliktes oder nur in jener des Versuches gegebenenfalls vorgeworfen werden kann, dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 f FinStrG vorzubehalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993130167.X05Im RIS seit
24.01.2001