RS Vwgh 1995/8/2 93/13/0167

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Veröffentlicht am 02.08.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §114;
FinStrG §115;
FinStrG §13 Abs1;
FinStrG §82 Abs1;
FinStrG §82 Abs3;

Rechtssatz

Angesichts der Bestimmung des § 13 Abs 1 FinStrG widerspricht es nicht dem Konkretisierungsgebot eines Einleitungsbescheides, die Beurteilung, ob dem Beschuldigten das im Einleitungsgbescheid genannte Finanzvergehen in der Begehungsform der Vollendung des Deliktes oder nur in jener des Versuches gegebenenfalls vorgeworfen werden kann, dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 f FinStrG vorzubehalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993130167.X05

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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