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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §115;Rechtssatz
Die Finanzstrafbehörden erster und zweiter Instanz sind an die Beurteilung im Einleitungsbescheid in keiner Weise gebunden, sofern die Verteidigungsrechte des Beschuldigten nicht beeinträchtigt werden (Hinweis: E 19.2.1986, 85/16/0096, VwSlg 6079 F/1986).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130172.X04Im RIS seit
19.09.2001