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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §115;Rechtssatz
Nach stRsp genügt es für die Erlassung eines Einleitungsbescheids, daß gegen den Verdächtigen ausreichende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt (Hinweis: E 25.1.1990, 89/16/0183). Die endgültige Beantwortung der Frage, ob der Verdächtige dieses Finanzvergehen begangen hat, bleibt dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens und dem Straferkenntnis vorbehalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130172.X05Im RIS seit
19.09.2001