RS Vwgh 1987/2/19 85/16/0074

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Veröffentlicht am 19.02.1987
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Index

Zollrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs1

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 35 Abs 1 FinStrG muß der Vorsatz keineswegs auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein, es genügt vielmehr, daß er sich auf die Verletzung der Stellungspflicht und Erklärungspflicht, sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985160074.X02

Im RIS seit

27.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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