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Norm
Rechtssatz
Das einschreitende Zollamt iSd § 69 BAO, welches im Auftrag des Strafgerichtes (hier zur Durchführung von Ermittlungen gegen eine Schmugglerbande) tätig wird, bleibt auch im weiteren Verfahren zur Abgabenerhebung nach § 69 BAO örtlich zuständig.
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit