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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Rechtssatz
Im Zollgebiet angekaufte, später ins Ausland transportierte und wieder ins Zollgebiet zurückgebrachte Waren (hier Spirituosen) stellen keine eingangsabgabepflichtigen Waren dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160221.X05Im RIS seit
22.01.1987Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010