RS Vwgh 1987/10/15 87/16/0076

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ArzneiwareneinfuhrG 1970 §2 Abs2;
FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §98 Abs3;
ZollG 1955 §174 Abs3 lita Tatbestand2;

Rechtssatz

Da Arzneiwaren rechtens zum freien Verkehr durch Verzollung nur dann abgefertigt werden können, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des BM für Gesundheit und öffentlicher Dienst vorliegt, vermag der VwGH die von der Finanzstrafbehörde daraus abgeleitete Schlußfolgerung, die streitverfangenen Arzneiwaren (hier Strombatabletten und Anabolikatabletten) hätten nur im Wege des Schmuggels in das Zollgebiet gelangen können, nicht als rechtswidrig erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160076.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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