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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Rechtssatz
Konnte die Post- und Telegraphenverwaltung ihrer gesetzlichen Stellungspflicht iSd § 153 Abs 1 ZollG deshalb nicht nachkommen, weil ihr die Tatsache, daß in den Sendungen vom Importeur im Handel erworbene Schallplatten enthalten waren, infolge unrichtiger Angaben des ausländischen Versenders nicht bekannt war und von ihr auch nicht erkannt werden konnte (bloßes Werkzeug), dann hat dies zur Folge, daß für den ausländischen Versender die Zollschuld kraft Gesetzes gem § 174 Abs 3 lit a erster Tatbestand ZollG entsteht und er finanzstrafrechtlich je nach der Schuldform entweder das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG oder der Verzollungsumgehung nach § 36 Abs 1 FinStrG zu vertreten hat (Hinweis E 21.10.1982, 82/16/0095, VwSlg 5716 F/1982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160090.X02Im RIS seit
15.10.1987