Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Gerhard L***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (A) und des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Gerhard L***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (A) und des Vergehens der Untreue nach Para... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Johannes G***** - im zweiten Rechtsgang - auf Grund des Wahrspruches der Geschworenen der Verbrechen des Mordes als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Johannes G***** - im zweiten Rechtsgang - auf Grund des Wahrspruches der Geschworenen der Verbrechen des Mordes als Beteiligter nach Paragraphen 12, dritter Fall, 75 StGB schuldig erkannt. Danach ha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz H***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz H***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in insgesamt dreißig im Urteil näher beschriebenen Fällen in Wien und anderen Orten zwischen dem 16. Dezember 1996 und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang gefällten Urteil wurde Tripo G***** auf der Basis des bereits im ersten Rechtsgang rechtskräftig gewordenen Schuldspruches wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG nach § 38 Abs 1 FinStrG zu einer Geldstrafe sowie gemäß § 19 Abs 1 lit a und b FinStrG zu einer Wertersatzstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang gefällt... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 9. Mai 2003, AZ 18 Bs 123/03, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Michael G***** gegen die vom Untersuchungsrichter beschlossene Fortsetzung der (am 18. April 2003 verhängten) Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus den Haftgründen der Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit a und b StPO fort. Danach richtet sich gegen Michael G***** der dringende Verdacht, von 16. März bis zum 7. Septembe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden) Urteil wurde Dr. Peter S***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen (auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden) Urteil wurde Dr. Peter S***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in den Jahren 1988 bis 1991 in Bruck an der Mur vorsätzlich unter V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Gerhard R***** und Alexander G***** des (richtig: der) Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a und b FinStrG schuldig erkannt. Danach haben sie in der Zeit von Jänner 1999 bis Juli 1999 in Liezen als Geschäftsführer (Gerhard R*****) bzw als faktischer Geschäftsführer (Alexander G*****) der A*****-GmbH im bewussten und gewollten Zusammenwirken als unmittelbare Täter vorsätzlich eine Verkürzung nachstehender ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das neben rechtskräftigen Schuldsprüchen der Angeklagten Theresia H*****, Josef S*****, Gerhard B***** und Hermann A***** auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch des Mitangeklagten Maximilian K***** enthält, wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: 1. Theresia H***** (richtig:) der Finanzvergehen der (vorsätzlichen) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG (I a, b) sowie der Vergehen der Fälschung eines Beweis... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3FinStrG §21 Abs4
Rechtssatz: Diese klare gesetzliche Regelung schließt im Verhältnis von Finanzvergehen und strafbaren Handlungen anderer Art auch eine angemessene Rücksichtnahme bei der Strafbemessung aus, wie sie die Rechtsprechung aus Billigkeitserwägungen in jenen Fällen zuläßt, in welchen zwar eine formelle Bedachtnahme nicht möglich ist, weil die nunmehr abzuurteilenden Taten teils vor, teils nach dem früheren Urteil... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3FinStrG §21 Abs4StGB §31StPO §281 Abs1 Z11StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Die rechtsirrige Anwendung oder Nichtanwendung der § 31 StGB; § 21 Abs 3 und Abs 4 FinStrG stellt eine offenbar unrichtige Beurteilung für die Strafbemessung entscheidender Tatsachen dar und kann daher mit Nichtigkeitsbeschwerde aus § 281 Abs 1 Z 11 StPO angefochten werden. (Aus der Neufassung des § 281 Abs 1 Z 11 StPO durch das StRÄG 1987 abgeleitete... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3
Rechtssatz: Bedacht genommen werden kann nur auf inländische Vorverurteilungen. Dies ergibt sich schlüssig aus dem Wortlaut des § 21 Abs 3 FinStrG, weil eine im Ausland und damit zum Nachteil eines fremden Staates begangene Abgabenhinterziehung nicht Gegenstand eines inländischen Finanzstrafverfahrens sein kann. Entscheidungstexte 11 Os 143/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3
Rechtssatz: Auf jedwede Zwischenstrafe (auch einer Wertersatzstrafe) ist Bedacht zu nehmen. Aus der Strafzumessungsregel des Abs 3 (Ende), wonach die Summe der Strafen jeweils die Strafen nicht übersteigen darf, die bei gemeinsamer Bestrafung zu verhängen wären, in Verbindung mit dem identen Zweck des § 40 StGB ergibt sich die rechtliche Möglichkeit eines Absehens vom Ausspruch einer Zusatzstrafe. Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Franz S*** jun - im zweiten Rechtsgang - (zu I.) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, (zu II.) des Vergehens (richtig der Vergehen) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2 StGB sowie (zu III.) des Vergehens nach § 114 ASVG schuldig erkannt. Darnach hat er als Geschäftsführer der Unternehmen teils des Franz S*** sen und teils der A.M*** GesmbH & Co KG ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adalbert R*** des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 13.Juli 1978 in Wien vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien in der Strafsache gegen Nikolaus SCH*** wegen §§ 146, 147 Abs 2 StGB, AZ 27 d Vr 3158/78, als Zeuge bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache durch die Behauptungen: "Mir ist Paul H*** vollständig unbekannt. Wenn er behauptet, der SCH*** sei in meiner ... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6. Mai 1983, das außerdem andere, vom gegenständlichen Rechtsmittelverfahren nicht betroffene Aussprüche enthält, wurden schuldig erkannt: Josef K*** - des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und b FinStrG (A I 1 a, 1 c, 2 und 3) des Vergehens nach § 17 Abs 2 (§ 17 Abs 1 Z 1) AußHG (A II 1 a, 1 c, 2 und 3), und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3
Rechtssatz: § 21 Abs 3 FinStrG setzt die Rechtskraft des früheren Urteils voraus. Entscheidungstexte 10 Os 36/85 Entscheidungstext OGH 08.11.1985 10 Os 36/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0086049 Dokumentnummer JJR_19851108_OGH0002_0100OS00036_8500... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die 53-jährige Hausfrau Frieda W***, der 33-jährige Fleischhauer Eduard H*** und die 32-jährige Postzustellerin Judith H*** der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/I des Urteilssatzes) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/II) sowie der 37-jährige Lagerarbeiter Harald W*** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a Fi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 38-jährige Werner A des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13 Abs 1, 35 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er am 14. November 1980 in Spielfeld eingangsabgabenpflichtige Waren, nämlich zwei Lederjacken ausländischer Herkunft, vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungs- oder Erklärungspflicht dem Zollverfahren zu entziehen versucht, wobei die Vollendung der Tat nur deshalb unterblieb, weil die War... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3FinStrG §41
Rechtssatz: Vorstrafen, die im Verhältnis des § 21 Abs 3 FinStrG stehen, gelten als eine einzige. Entscheidungstexte 10 Os 24/84 Entscheidungstext OGH 03.02.1984 10 Os 24/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0085984 Dokumentnummer JJR_198402... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den 27-jährigen Manfred A des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 1 und 2, Abs. 2, zweiter Fall SuchtgiftG. (Fakten: I, 1 bis 4 und II) und des teilweise damit in Idealkonkurrenz verwirklichten Finanzvergehens der Abgabenhehlerei (im Rückfall: § 41 FinStrG.) nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig (III). Es verhängte über ihn nach dem zweiten Strafsatz des § 16 Abs. 2 SuchtgiftG. eine Freiheitsstrafe sowie gesondert nach § 37 Abs. 2 FinStrG. eine Gel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Jänner 1950 geborene Transportunternehmer Klaus Dieter B, der am 2.März 1945 geborene Kraftfahrer Gunther Hinrich A, der am 24.Jänner 1949 geborene Transportunternehmer Bernhard Gerhard C, der am 8.Juli 1949 geborene Kraftfahrer Helmut D und der am 12.April 1948 geborene Kraftfahrer Josef E der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels nach § 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a und b, 11 FinStrG. und des vorsätzliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im vorliegenden Verfahren vom Kreisgericht Ried im Innkreis als Schöffengericht im ersten Rechtsgang am 8.Mai 1980 gefällten Urteil (Band II, ON. 79 a) wurde u.a. der am 13.Februar 1952 geborene türkische Staatsangehörige Ali A, der zuletzt als Reiseleiter des Reisebüros 'X' tätig war, des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 6 (nunmehr § 12) Abs 1 SGG., 15 StGB (Punkte A/1. bis 7. des Schuldspruchs) sowie der Finanzvergehen de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Jänner 1950 geborene Transportunternehmer Klaus Dieter A, der am 2.März 1945 geborene Kraftfahrer Gunther Hinrich E, der am 24.Jänner 1949 geborene Transportunternehmer Bernhard Gerhard B, der am 8.Juli 1949 geborene Kraftfahrer Helmut C und der am 12.April 1948 geborene Kraftfahrer Josef D der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b, 11 FinStrG. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25.Juni 1926 geborene Metallarbeiter Ludwig A und der am 7.September 1939 geborene Vertreter Otto B des Finanzvergehens des (gewerbsmäßigen) Schmuggels nach den §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG., teilweise in Form einer Tatbeteiligung nach dem § 11 zweite Alternative FinStrG., schuldig erkannt. Während die beiden Angeklagten die Schuldsprüche nicht bekämpfen, wendet sich die Staatsanwaltschaft gegen den Otto B betreffenden Teil d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.August 1926 geborene, früher als Transportunternehmer tätig gewesene Kurt A der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs 1 lit a FinStrG. und der Monopolhehlerei nach dem § 46 Abs 1 lit a FinStrG. schuldig erkannt, weil er am 21.September 1970 in Süßenbrunn (in Tateinheit) 1. vorsätzlich Sachen, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen worden war, und zwar (in 216 Kartons zu je 10.000 Stück verpackte) 2,160.000 Stück... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4FinStrG §21 Abs2FinStrG §21 Abs3
Rechtssatz: Verbis "unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23)", zu denen die Vorschriften des § 21 Abs 3 und 4 FinStrG zählen, und im Hinblick auf § 23 Abs 4 Ende FinStrG ist auch auf Zwischen-Wertersatzstrafen Bedacht zu nehmen (Verhängung einer Wertersatz-Zusatzstrafe). Entscheidungstexte 10 Os 133/78 Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. März 1948 geborene, nunmehrige kfm. Angestellte Josef A des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den § 33 Abs. 2 lit. a und 13 FinStrG. schuldig erkannt und gemäß dem § 33 Abs. 5 FinStrG. unter Anwendung des § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG zu einer Geldstrafe von 70.000 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Nach de... mehr lesen...