Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Zdzislaw P*****, Marek M***** und Pawel P***** (dieser als Beitragstäter nach § 11 dritter Fall FinStrG) des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 lit a FinStrG, Zdzislaw P***** unter den erschwerenden Umständen gewerbsmäßiger Begehung nach § 38 Abs 1 lit a FinStrG, schuldig erkannt. Danach haben (1) Zdzislaw P***** und Marek M***** im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter am 2. Dezember 2008 in Schwechat eingangsabg... mehr lesen...
Gründe: Keta L*****, Johann S***** und Marita A***** wurden der (in einer nicht näher bekannten Anzahl von Angriffen begangenen) Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei in Tateinheit mit der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a und 46 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Keta L*****, Johann S***** und Marita A***** wurden der (in einer nicht näher bekannten Anzahl von Angriffen begangenen) Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Motorraum (wie auch die Türverkleidung) eines Personenkraftwagens zählt zu jenen Stellen, die für die Verwahrung von Transportgut üblicherweise nicht bestimmt sind. Entscheidungstexte 11 Os 26/93 Entscheidungstext OGH 04.05.1993 11 Os 26/93 Schlagworte SW: Auto European C... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitzen im Ausland (M*****) und im Inland (V*****). Seit 10.Juli 1986 ist er Eigentümer eines in M***** polizeilich gemeldeten PKWs Porsche 928 S. Am 27.Oktober 1986 teilte ein Zollwachbeamter der Finanzstrafbehörde des Zollamtes Linz mit, er sehe schon seit längerer Zeit einen PKW der Marke Porsche mit M***** Kennzeichen in V*****. Die Erhebungen ergaben, daß es sich dabei um den PKW des Klägers handelte. ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7FinStrG §17 Abs2 lita
Rechtssatz: Es muß ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Wert des einzuziehenden Gutes und der Schwere der Straftat im Einzelfall gegeben sein. Die Möglichkeit, die Strafe des Verfalls gnadenweise nachzulassen, ist nicht geeignet, die gebotene Flexibilität zu gewährleisten. Aufhebung des § 17 Abs 2 lit a FinStrG als verfassungswidrig mit Ablauf des 31.07.1988. VfGH vom 14.12.1987, G 114/87, G 165/87, G ... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.April 1927 geborene Isidor Z***** wurde der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (A 1 und A 2 des Urteilssatzes) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (B) schuldig erkannt. Demnach hat er in der Zeit von September 1989 bis Sommer 1991 im (Zuständigkeits-)Bereich des Zollamtes Wien (A) gewerbsmäßig Zigaretten, hinsichtlich welcher in einem strafbestimmenden Wert von 337.671 S ein Schmugg... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs2 lita
Rechtssatz: Die vom Verfallsausspruch betroffenen Gegenstände müssen tatsächlich vom gleichzeitig ergangenen Schuldspruch wegen des betreffenden Finanzvergehens umfaßt sein. Entscheidungstexte 12 Os 132/92 Entscheidungstext OGH 01.04.1993 12 Os 132/92 15 Os 84/04 Entscheidungstext OGH 18.11.2004 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde im selbständigen Verfahren nach den §§ 17 Abs 2 lit a, 18 lit b FinStrG auf Verfall von 37 nach Herkunft und Längen- und Breitenmaß bezeichneter Teppiche, hinsichtlich welcher Abbas A***-A*** teils vor dem 10.Juli 1984 bzw 27.Dezember 1983 (ersichtlich gewerbsmäßig) das Finanzvergehen des Schmuggels nach dem § 35 Abs 1 (§ 38 Abs 1 lit a) FinStrG (Punkt A und B), teils am 2.April, 25.Juni bzw 2.Juli 1984 durch Vorlage unterfakturierter Rec... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Martin Josef H***, ein Schweizer Staatsangehöriger, sowie Michael K*** des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG, Martin Josef H*** auch wegen gewerbsmäßiger Begehung dieses Finanzvergehens im Sinne des § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A/1/ und 2/), ferner Martin Josef H*** und Michael K*** des Finanzvergehens der (von Michael K*** teilweise, von Martin Josef H*** zur Gänze) gewerbsmäßig begangenen Hinterziehung von Ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: Kurt Friedrich C*** jun (zu A/I/1 und 2 des Urteilssatzes) des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG und (zu A/II/1 und 2) des Finanzvergehens des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabak- und Branntweinmonopols nach § 44 Abs 1 lit c FinStrG; Kurt C*** sen (zu A/I/1 und B/2 in bezug auf A/I/2) des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Sc... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs2 litbFinStrG §17 Abs2 litcFinStrG §37 Abs1 litb
Rechtssatz: 1. Beförderungsmittel werden auch beim Umladen von Schmuggelgut von einem ins andere zur Begehung des damit verwirklichten Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit b FinStrG benützt und unterliegen daher bei gewerbsmäßiger Begehung (§ 38 Abs 1 lit a FinStrG) unter den weiteren in § 17 Abs 2 lit c Z 4 FinStrG normierten Voraussetzungen dem Verfall (§... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs2 litaFinStrG §35 Abs1FinStrG §37
Rechtssatz: Da der niedrigste Einfuhrumsatzsteuersatz zehn Prozent der Bemessungsgrundlage ausmacht, erreicht bei jedem Schmuggel (§ 35 Abs 1 FinStrG) und demgemäß auch bei einer in bezug auf eine geschmuggelte Sache begangenen Abgabenhehlerei der strafbestimmende Verkürzungsbetrag stets wenigstens 1/10 der Bemessungsgrundlage, weshalb immer auf Verfall der Schmuggelware erkannt werden muß ... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.Juli 1958 geborene Hotelkaufmann Peter L*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, im Frühjahr 1980 in Klagenfurt einen vom abgesondert verfolgten Hubert S*** unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungs- oder Erklärungspflicht dem Zollverfahren entzogenen Brillanten 1,35 ct Crystal im Wert von 87.900 S, mithin eine Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen worden war, vorsätz... mehr lesen...
Gründe: Der am 6. Oktober 1937 geborene Angestellte Egon K*** wurde des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 11, zweiter Fall, 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er zu verschiedenen Zeitpunkten des Jahrs 1977 in Wien vorsätzlich und gewerbsmäßig schuldlos handelnde Angestellte der Spedition T*** M*** dazu bestimmt hat, unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Vor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Jänner 1939 geborene Kaufmann Josef P*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 3 1. und 2. Fall, StGB, teils als Beteiligter gemäß § 12 StGB (A), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB (B I), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (B II), des Vergehens der Täuschung nach dem § 108 Abs. 1 StGB (C), des Finanzvergehens der gewe... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.März 1940 geborene angebliche Student und Aushilfskellner Albrik A und der am 23.September 1948 geborene Portier Grisch C wurden des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach § 13, 35 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach haben sie am 7.Juni 1984 in Spielfeld im bewußten und gewollten Zusammenwirken getrachtet, 17 Seidenghoum-Teppiche iranischer Herkunft im Gesamtausmaß von 41,69 m 2 und im Gesamtwert von 1,104.800 S dem Zollverfahren zu entziehen. Die Ange... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2FinStrG §17 Abs2 lita
Rechtssatz: Finanzvergehen mit Tatzeit vor dem 01.12.1984, über die nach dem 21.12.1984 erkannt wird, sind (zwingend) mit Verfall bedroht. Es ist der Günstigkeitsvergleich gemäß § 4 Abs 2 FinStrG anzustellen. Entscheidungstexte 13 Os 144/85 Entscheidungstext OGH 24.10.1985 13 Os 144/85 13 Os... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 14. März 1985, GZ 6 b Vr 89/85-27, wurden die Angeklagten Erich N*** und Hubert K*** des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben als Beteiligte nach § 35 Abs 3 und § 11 dritter Fall FinStrG, sowie überdies N*** des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG und K*** des Finanzvergehens des Schmuggels als Beteiligter nach § 35 Abs 1 und § 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkan... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2FinStrG idF BGBl 1984/532 §17 Abs2 lita
Rechtssatz: § 17 Abs 2 lit a FinStrG idF BGBl Nr 1984/532 ist verfassungskonform (Ausführungen im Akt). Entscheidungstexte 10 Os 75/85 Entscheidungstext OGH 24.09.1985 10 Os 75/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0054150 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs2 litc Z4
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob die Konterbande in dem als Beförderungsmittel verwendeten Lastkraftwagen versteckt war oder nicht liegen die Verfallsvoraussetzungen nach § 17 Abs 2 lit c Z 4, zweiter Fall, FinStrG vor, wenn infolge des Volumens des Schmuggelguts (hier: Zigaretten von Kartons zu je zehntausend Stück) die Verwendung von Beförderungsmitteln unumgänglich war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art49 Abs1B-VG Art140 Abs7FinStrG §4 Abs2FinStrG §17 Abs2 litaFinStrG §19 Abs1 litaMRK Art7 Abs1
Rechtssatz: Infolge Aufhebung des § 17 Abs 2 lit a FinStrG unter Fristsetzung bis zum 30.11.1984 durch den VfGH einerseits und Verlautbarung des BG vom 18.10.1984 nach Verstreichen der achtwöchigen Frist des Art 42 Abs 3 B-VG erst am 21.12.1984 anderseits gehörte - ungeachtet des Art II BGBl 1984/532 - vom 01.12.1984 bis einschließlich 21... mehr lesen...
Gründe: Horst Dieter A und Marga Anita C wurden des Vergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt. Sie haben zweimal, nämlich im November 1983 und am 19. Dezember 1983 in Salzburg gewerbsmäßig jeweils dieselben Schmuckstücke und Pretiosen im Gesamtwert von 13,335.580 S, bei der ersten Tathandlung auch noch zusätzlich eine Korallenbrosche und eine goldene Uhrkette im Gesamtwert von 19.350 S, nach Österreich geschmuggelt. Henryk ... mehr lesen...
Gründe: über die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Roland A und Aloisia A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem beide des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, Roland A überdies des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB, der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach §§ 287 Abs. 1, 269 Abs. 1 StGB, der Urkundenunterdrückung nach §... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs2 lita
Rechtssatz: Aufhebung des § 17 Abs 2 lit a durch den VfGH (mit Ablauf des 30.11.1984). VfGH vom 14.12.1983, G 34/83, Kundmachung in BGBl 1984/113; Veröff: ÖJZ 1984,613 Entscheidungstexte 9 Os 28/85 Entscheidungstext OGH 17.04.1985 9 Os 28/85 Vgl; Beisatz: Da sowohl im Tatzeitpunkt als auch zur Zeit der Entscheidung erster Instanz die - zwische... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs2FinStrG §19 Abs1FinStrG §19 Abs3FinStrG §19 Abs4FinStrG §35 Abs1FinStrG §35 Abs2
Rechtssatz: Vorsätzliche unrichtige Angaben in der Warenerklärung, insbesonders über Art und Menge der Waren (§§ 35 Abs 4, 52 Abs 2 lit e und f ZollG) verletzen die zollrechtliche Erklärungspflicht und sind, seit der FinStrGNov 1975, die den Tatbestand des Schmuggels neu gefaßt hat, nach § 35 Abs 1 FinStrG strafbar. Vorliegend wurde der im (na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (I.) der am 21.Juli 1922 geborene Übersetzer Abraham B des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3, erster Fall, StGB. und des (Finanz-)Vergehens der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt, weil er 1) in der Zeit von April 1973 bis zum 26. bzw. 27.August 1976 in Wien und Kittsee Sachen in einem 100.000 S übersteigenden Wert, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte Handl... mehr lesen...
Norm: 1.ZPMRK Art1 Abs1 V5FinStrG §17 Abs2FinStrG §35 Abs4
Rechtssatz: Der nach dem österreichischen Finanzstrafrecht zulässige Verfall von geschmuggeltem Gut neben der Verhängung einer Geldstrafe und der Hereinbringung der entgangenen Abgaben widerspricht nicht Art 1 des 1.Zusatzprotokolls zur MRK. EuMRKomm vom 03.03.1978, 7287/75; Veröff: EvBl 1980/10 S 19 Entscheidungstexte 10 Os 24/79 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs2 litaFinStrG §19 Abs1 litaFinStrG §19 Abs1 litb
Rechtssatz: Feingold in Barren, die im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung infolge Einschmelzung beim Hauptmünzamt nicht mehr vorhanden waren, denn das Gold wurde durch die Einschmelzung im Hauptmünzamt mit anderem dort verwahrten Gold ununterscheidbar vermengt (siehe §§ 371, 415 ABGB), können nicht mehr gemäß § 17 Abs 2 lit a FinStrG für verfallen erklärt werden. Anstel... mehr lesen...
Norm: FinStrG §17 Abs2 litaFinStrG §19StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Wurde ein Zollvergehen nur hinsichtlich des Verpackungsmaterials begangen, so kann der Verfallsausspruch nur die Umschließungen, nicht aber die in ihnen versendeten und verzollten Waren umfassen, weshalb auch das Wertersatzstraferkenntnis nur vom Wert der Umschließungen ausgehen kann. Aus den Angaben der Berechnungsart des Wertersatzes allein (hier: Importpreis zuzüglich Han... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §17 Abs2 litc Z4
Rechtssatz: Hätte nach der Beschaffenheit der Gegenstände unter den konkreten Umständen der betreffenden Tat der Schmuggel auch ohne Verwendung eines Beförderungsmittels begangen werden können, unterliegt dieses nicht dem Verfall. Entscheidungstexte 10 Os 54/76 Entscheidungstext OGH 10.08.1976 10 Os 54/76 Veröff: EvBl 1977/62 S 135 ... mehr lesen...