RS OGH 1977/10/11 11Os114/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1977
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Norm

FinStrG §17 Abs2 lita
FinStrG §19
StPO §281 Abs1 Z11 B

Rechtssatz

Wurde ein Zollvergehen nur hinsichtlich des Verpackungsmaterials begangen, so kann der Verfallsausspruch nur die Umschließungen, nicht aber die in ihnen versendeten und verzollten Waren umfassen, weshalb auch das Wertersatzstraferkenntnis nur vom Wert der Umschließungen ausgehen kann. Aus den Angaben der Berechnungsart des Wertersatzes allein (hier: Importpreis zuzüglich Handelsspanne und Abgaben) ist eine verläßliche Prüfung des Wertersatzerkenntnisses nicht möglich, weshalb das Fehlen weiterer die Überprüfung ermöglichender Feststellungen einem Feststellungsmangel im Sinne des § 281 Abs 1 Z 11 StPO begründet.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 114/77
    Entscheidungstext OGH 11.10.1977 11 Os 114/77
    Veröff: EvBl 1978/48 S 133

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087886

Dokumentnummer

JJR_19771011_OGH0002_0110OS00114_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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