RS OGH 1985/9/5 13Os120/85

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Veröffentlicht am 05.09.1985
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Norm

FinStrG §17 Abs2 litc Z4

Rechtssatz

Unabhängig davon, ob die Konterbande in dem als Beförderungsmittel verwendeten Lastkraftwagen versteckt war oder nicht liegen die Verfallsvoraussetzungen nach § 17 Abs 2 lit c Z 4, zweiter Fall, FinStrG vor, wenn infolge des Volumens des Schmuggelguts (hier: Zigaretten von Kartons zu je zehntausend Stück) die Verwendung von Beförderungsmitteln unumgänglich war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0087967

Dokumentnummer

JJR_19850905_OGH0002_0130OS00120_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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