Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Der Beschwerdeführer hatte gemeinsam mit Ralf E. am 1. Dezember 1983 die A.-Gesellschaft m.b.H. gegründet und gemeinsam mit dem zweiten Gesellschafter bis zum 13. November 1989 auch als Geschäftsführer der Gesellschaft fungiert; mit 13. November 1989 wurden die Gesellschafter als Geschäftsführer abberufen und Heinz J. als Geschäftsführer bestellt. Nach den vom Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und den vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten ist folgendes zu entnehmen: Mit Bescheid vom 25. Jänner 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für das Jahr 1990 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0158 E 18. Oktober 1995 RS 1 Stammrechtssatz Aus den Bestimmungen des § 157 erster Satz sowie des § 161 Abs 1 FinStrG ist abzuleiten, daß im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstins... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 95/13/0158 1 Stammrechtssatz Aus den Bestimmungen des § 157 erster Satz sowie des § 161 Abs 1 FinStrG ist abzuleiten, daß im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanz... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (belangte Behörde) vom 9. März 1994 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine bosnische Staatsangehörige, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 Z. 3 und § 19 (sowie § 20) des Fremdengesetzes (FrG) ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die belangte Behörde begründete den angefochtenen Bescheid damit, daß die Beschwerdeführerin am 18. Mai 1992 wegen vier schwerer Eingriff... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: FinStrG;FrG 1993 §20 Abs2;StbG 1985 §10 Abs1 Z3 litb;StbG 1985 §10 Abs1;
Rechtssatz: Geht die Behörde davon aus, daß erst nach Bekanntwerden des vierten Finanzvergehens des Fremden (hier Begehung von fünf Finanzvergehen) fremdenpolizeiliche Schritte in Richtung Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gesetzt... mehr lesen...
Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung jener Gesellschaft m.b.H., deren Geschäftsführerin die Beschwerdeführerin in den geprüften Jahren war, beurteilte der Prüfer Eingangsrechnungen der geprüften Gesellschaft mit der Begründung: als Scheinrechnungen, daß das eine der rechnungsausstellenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung bereits im Konkurs gewesen sei, weshalb nur der Masseverwalter eine Rechnung rechtsgültig ausstellen hätte können, und daß die vom anderen Unter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 157 erster Satz sowie des § 161 Abs 1 FinStrG ist abzuleiten, daß im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt ihres Ergehens zu prüfen ist, sonde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Jahre 1991 Geschäftsführerin einer Gesellschaft m.b.H. Im Bericht vom 12. Mai 1992 über eine bei dieser Gesellschaft durchgeführte Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Juli 1991 sowie September bis Dezember 1991 bislang nicht abgegeben worden seien und daß für die Monate April 1991 sowie Juni und August 1991 Differenzen zwischen den abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen und der vorgelegten Buchhaltung best... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Soweit die Rechtsmittelbehörde, von der irrigen Rechtsauffassung ausgehend, sie habe in ihrer Entscheidung über die Administrativbeschwerde lediglich zu untersuchen, ob i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde gegen einen Einleitungsbescheid betreffend ein Finanzstrafverfahren ein Rechtsmittel erhoben, so ist die Rechtsmittelbehörde verpflichtet, bei Erlassung der Beschwerdeentscheidung auf die während des Rechtsmit... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid gemäß § 224 Abs. 1 BAO vom 28. Februar 1991 wurde der mit der rechtskräftig gewordenen Strafverfügung des Zollamtes Wien vom 13. November 1987 wegen Abgabenhehlerei nach §§ 11 und 37 Abs. 1 lit. b FinStrG bestrafte Beschwerdeführer für die für den Schmuggler entstandene Eingangsabgabenschuld in der Höhe von S 73.080,-- (S 72.000,-- Einfuhrumsatzsteuer und S 1.080,-- AF-Beitrag) samt Säumniszuschlag in der Höhe von S 1.462,-- zur Haftung nach § 11 BAO herangezogen.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Finanzstrafgesetzes bezieht sich das Wort "verurteilt" nur auf gerichtliche Entscheidun... mehr lesen...
Dem Finanzamt wurde in einem Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer bei dessen Einvernahme als Beschuldigter eine Vollmachtsurkunde vorgelegt, laut der der mit dem Beschwerdeführer erschienene Rechtsanwalt (Dr. P) uneingeschränkt zur Vertretung des Beschwerdeführers in allen Rechts- sowie sonstigen Angelegenheiten sowohl vor Gerichten als auch vor anderen Behörden ermächtigt sowie zur Entgegennahme der Zustellungen von Klagen und behördlichen Schriftstücken, insbesondere Besc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §914;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §198;BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;FinStrG;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Bevollmächtigung der Behörde anläßlich einer Vernehmung eines Beschuldigten in einem Finanzstrafverfahren angezeigt und durch Vorlage einer Urkunde, laut der der mit de... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 1989 gründete der Beschwerdeführer mit zwei weiteren Personen die MK GmbH. Nach einem Unterschriftenprobenblatt vom 23. Mai 1990 war der Beschwerdeführer als Geschäftsführer allein zeichnungsberechtigt. Mit einem weiteren Gesellschaftsvertrag vom 12. März 1992 gründeten der Beschwerdeführer und Nina F. die MN GmbH. Nach einem "Unterschriftenprobenblatt" vom 30. Juni 1992 waren die beiden Gesellschafter gegenüber dem Finanzamt zeichnungsberecht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine von der Berufungsbehörde vorgenommene zeitliche EINSCHRÄNKUNG des Tatvorwurfs ist keine Auswechslung der "Sache" iSd § 161 Abs 1 FinStrG. Die Berufungsbehörde ist vielmehr gemäß § 157 FinStrG iVm § 115 FinStrG verpflichtet, bei Erlassung ihrer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist eine Bezirkshauptmannschaft, wo er seit 1989 im Referat für Sozialhilfe beschäftigt ist; davor war er mehrere Jahre im Verkehrsstrafreferat bzw. bis Ende 1980 in der KFZ-Zulassungsstelle tätig. Zumindest formell gesehen befaßte sich die Gattin des Beschwerdeführers mit dem Handel bzw. der grenzüberschreitenden Überstellung von Kraftfahrzeugen (nach dem B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;FinStrG;
Rechtssatz: Der Umstand der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Beamten iZm einer ansonst zulässigen Nebengeschäftigung, die in keinerlei offenkundigem Bezug zu der dienstlichen Tätigkeit dieses Beamten steht, reicht für sich allein nicht für die Annahme der "Gefährdung sonstiger we... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung vom 6. Mai 1991 wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (Berufungssenat I) - in der Folge: belangte Behörde - die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des Spruchsenates (Senat IV) beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des (in der Folge als FA bezeichneten) Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §125 Abs1;FinStrG §126;FinStrG §157;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber erblickt, wie der Ausschließung des Abwesenheitsverfahrens bei Krankheit, Gebrechlichkeit oder bei Vorliegen sonstiger begründeter Hindernisse in dem - gem dem § 157 FinStrG ua auf das Rechtsmittelverfahren sinngemäß anzuwendenden - § 126 FinStrG zu entnehmen ist, in der Abwicklung d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Dem § 30 Abs 1 und 2 VwGG kann deutlich der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daß die bei jedem anfechtbaren und angefochtenen Verwaltungsakt eigentümliche "Beschwerde" für sich allein b... mehr lesen...
Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Durch Kontrollmaterial brachte die Abgabenbehörde in Erfahrung, daß der bis dahin steuerlich nicht erfaßte Beschwerdeführer in den Jahren 1978 bis 1980 von der in Wien ansässigen M-GmbH Provisionen als selbständiger Handelsvertreter erhalten hatte. Der Beschwerdeführer verantwortete sich im wesentlichen damit, er habe die Einkünfte von einer ausländischen Betriebsstätte aus erzielt und unterliege daher mit ihnen nicht der Steuerpflicht in Österreich. Die Abgabenbehörde stellte demgege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §13;FinStrG §157;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §98 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 497;
Rechtssatz: Auch im Finanzstrafverfahren unterliegt das Verhalten des Beschuldigten der freien Beweiswürdigung der Beh gleichermaßen wie alle anderen Beweismittel. Bleibt der Beschuldigte untätig, obwohl es ihm unschwer möglich ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §35 Abs1;FinStrG §57;FinStrG §8;VwGG §42 Abs2 Z3 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 201;
Rechtssatz: Unterbleibt die sachverhaltsmäßige Feststellung des subjektiven Tatbestandsmerkmales, dann leidet die Rechtsmittelentscheidung zufolge Verstoßes gegen die Bestimmungen der ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...