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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §125 Abs1;Rechtssatz
Der Gesetzgeber erblickt, wie der Ausschließung des Abwesenheitsverfahrens bei Krankheit, Gebrechlichkeit oder bei Vorliegen sonstiger begründeter Hindernisse in dem - gem dem § 157 FinStrG ua auf das Rechtsmittelverfahren sinngemäß anzuwendenden - § 126 FinStrG zu entnehmen ist, in der Abwicklung der Verhandlung ohne Beteiligung des Beschuldigten grundsätzlich einen wesentlichen Nachteil für diesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160093.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.11.2009